Apple gegen Apple Beatles verlieren gegen Apple: iTunes darf den Apfel behalten

London (rpo). Die Beatles-Plattenfirma Apple Corps hat den Markenrechtsstreit um das Apfel-Logo gegen US-Computerhersteller Apple verloren. Apple Computer darf das Logo in seinem iTunes Music Store verwenden, entschied am Montag ein Richter in London. Eine monatelang andauernder Streit ist damit beendet. Die Plattenfirma hatte dem Computer-Hersteller den Bruch eines Abkommens aus den 90er Jahren vorgeworfen.

Steve Jobs - ein Leben für Apple
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Apple gegen Apple, so konnte man den Prozess überschreiben, der heute in London seinen Höhepunkt fand. Dort zankten in den letzten Monaten zwei prominente Äpfel vor Gericht. Apple Corps, die Plattenfirma der legendären Beatles, hatte wegen eines Verstoßes gegen eine Abmachung aus dem Jahr 1991 zur Regelung der beiderseitigen Markenrechte gegen den amerikanischen Computerhersteller Apple geklagt. Die Plattenfirma strebte eine einstweilige Verfügung und Schadensersatz an.

Worum ginges in der Auseinandersetzung? Beide Firmen vereinbarten vor 15 Jahren, sich in ihren jeweiligen Geschäften nicht auf die Füße zu treten und die beiden Marken in unterschiedlichen Branchen zu führen. So sollte vermieden werden, dass mit dem Markennamen Apple auf gleichem Terrain geworben wird. Die 1968 von den Beatles gegründete Plattenfirma wirft dem Computerunternehmen nun vor, mit seinem Internet-Musikportal iTunes das Apfel-Logo nun doch im Musikgeschäft zu nutzen.

Der Apple-Corps-Anwalt Geoffrey Vos wies das Argument der Gegenseite zurück, dass es sich bei iTunes lediglich um ein elektronisches Hilfsmittel handle. Schließlich habe selbst Apple-Chef Steve Jobs erklärt, dass der Download von Musik aus dem Internet dasselbe sei wie früher der Kauf einer Schallplatte.

Der Computer-Hersteller konterte in dem Verfahren: Man benutze das Apple-Logo nur um den iTunes Music Store zu bewerben und nicht die darüber verkaufte Musik. "Das Publikum besitzt eine erhebliche Beurteilungsfähigkeit für das, was Apple Computer tut. Der Zweck von iTunes ist es, die Vorteile des Downloads von Musik zu erlangen," so Lord Anthony Grabiner, der Anwalt von Apple Computer, Anfang April. Er wurde auch noch deutlicher in der Sprache: Selbst "ein Trottel in Eile" könne zwischen Apples Music Store und der Beatles-Firma unterscheiden.

Apple Corp ist heute im Besitz von Paul McCartney, Ringo Starr, Yoko Ono und den Erben von George Harrison. Der acht Jahre später gegründete Computerhersteller erklärte zu dem Rechtsstreit, es sei bedauerlich, dass es inzwischen unterschiedliche Auffassungen zu der Übereinkunft von 1991 gebe. Daher müsse das Gericht nun eine Klärung herbeiführen. Diese wird am heutigen Nachmittag mit Spannung erwartet.

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