Datenschutzbericht liegt vor Bahn gibt weitere Spitzel-Aktionen zu

Essen (RP). Die Bahn hat weitere Daten-Abgleiche von Mitarbeitern und Zulieferern eingeräumt. Insgesamt seien fast alle Mitarbeiter dreimal und rund 800 Spitzenmanager zweimal überprüft worden, erklärte sie am Dienstag in einem Zwischenbericht zur Datenaffäre. Der Leiter der Konzernrevision, Josef Bähr, hat um seine Beurlaubung gebeten.

Hartmut Mehdorn - Manager mit Ecken und Kanten
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Insgesamt drei Mal hat die Bahn die Daten von Mitarbeitern im großen Stil abgeglichen, nämlich in den Jahren 1998, 2002/2003 und 2005/2006. Das geht aus dem Zwischenbericht "Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit von Maßnahmen der Korruptionsbekämpfung" hervor, der unserer Redaktion vorliegt. Allein bei der Aktion "Babylon" wurden danach 2002/2003 die Daten von 173.000 Mitarbeitern und 80.000 Lieferanten verglichen.

Zwei Mal gab es zudem ein Screening der Führungskräfte, nämlich in den Jahren 2003/2004 (Projekt "Eichhörnchen",774 Führungskräfte) und 2005/2006. "Es zeigt sich, dass die Vorgehensweise der Konzernrevision bei der Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität nicht immer professionell und integer war ", heißt es in dem Bericht weiter.

Verkehrminister Wolfgang Tiefensee (SPD) erklärte in einer ersten Stellungnahme: "Ich bin mit dem Bericht von Hartmut Mehdorn nicht zufrieden. Er wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet." Der Verkehrsausschuss will sich am Mittwoch mit der Affäre befassen.

In dem Bericht listet die Bahn 43 Maßnahmen auf, die in den letzten Wochen zu der Datenaffäre geführt haben. Der Vorstand des Unternehmen und der Anti-Korruptionsbeauftragte Wolfgang Schaupensteiner räumen darin eigene Fehler ein, insbesondere ihrer Abteilung Konzernrevision.

In dem Bericht heißt es, "dass die Vorgehensweise der Konzernrevision bei der Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität nicht immer professionell und integer war. Dieses ist für den Konzernvorstand nicht hinnehmbar."

So wird zugegeben, dass mit der Anzahl der Überprüften unverhältnismäßig vorgegangen worden sei. "Außerdem fehlte die notwendige Einbindung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten und der Arbeitnehmervertreter; die Mitarbeiter wurden nicht informiert."

Schließlich gaben Vorstand und Schaupensteiner zu, sie "könnten nicht ausschließen, dass beauftragte externe Dienstleister beim Einholen von Informationen - teilweise mit Kenntnis und Billigung von Mitarbeitern der DB AG - gegen Gesetze verstoßen haben." Eventuelle Mitwisserschaft hatte die Bahn bisher explizit ausgeschlossen.

(ots)
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