Laufschuh-Firma Bundeskartellamt: Asics kontrolliert die Preise zu stark

Bonn · Asics hat Ärger mit dem Bundeskartellamt: Der Sportschuh-Hersteller behindert demnach den Wettbewerb. So dürfen die Händler etwa Online-Marktplätze wie Ebay oder Amazon nicht benutzen.

 Das Kartellamt wirft Asics zu starke Preiskontrollen vor.

Das Kartellamt wirft Asics zu starke Preiskontrollen vor.

Foto: NGZ

Das Bundeskartellamt wirft dem Sportschuh-Hersteller Asics vor, mit zu strengen Vorgaben für die autorisierten Händler die Preise zu kontrollieren und den Wettbewerb zu behindern. Durch die umfangreichen Vorgaben werde" der Wettbewerb unter den Händlern beim Vertrieb von Asics-Laufschuhen beeinträchtigt", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Montag in Bonn.

Das Vertriebssystem der Firma diene "vorrangig der Kontrolle des Preiswettbewerbs". Asics hat der Behörde zufolge bis zum 10. Juni Zeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

Den Angaben zufolge ist es Händlern, die Asics-Schuhe vertreiben, untersagt, Online-Marktplätze wie Ebay oder Amazon zu nutzen. Auch bei Preisvergleichsmaschinen dürfen sie laut Bundeskartellamt nicht mitmachen. Zudem dürften Marken-Logos von Asics nicht auf Internetseiten von Dritten verwendet werden - "auch nicht um Kunden auf den Online-Shop des autorisierten Asics-Händlers zu leiten".

Jedes dieser drei Verbote sei eine unzulässige Einschränkung; zusammen stellten sie "ein de-facto-Verbot des Internetvertriebs dar", erläuterte die Behörde. Sie bemängelte darüber hinaus, dass Asics die Händler in mehr als 20 Kategorien einteile, die zum Teil nur ein bestimmtes Sortiment anbieten dürften.

Asics habe eine "starke Marktposition" und schränke deshalb mit seinem Verhalten den Wettbewerb bei Laufschuhen stark ein. Das Kartellamt kritisierte allerdings auch Konkurrenzfirmen. "Andere große Laufschuhhersteller" beschränkten das Online-Geschäft mit ihren Produkten "in ähnlicher Weise", erklärte die Behörde, ohne Namen zu nennen.

(AFP)
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