Fragen und Antworten zum BGH-UrteilDas bedeutet das Urteil zu Apotheken-Geschenken
Beim Verkauf von rezeptpflichtigen Arzneien dürfen Apotheken den Kunden keine Werbegeschenke mehr dazu geben. Zeitschriften wie „Medizini“ bleiben erlaubt. Die Apotheker in Nordrhein sind zufrieden.