Interview mit NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart „NRW braucht eine verlässliche Versorgung“

Düsseldorf · Der Wirtschaftsminister kann sich einen Ausstieg vor 2045 vorstellen - wenn die Stromversorgung gesichert ist. Wir haben mit ihm gesprochen.

 Andreas Pinkwart (Archiv).

Andreas Pinkwart (Archiv).

Foto: Frank Wiedemeier

Der vorläufige Rodungsstopp für den Hambacher Forst durch das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) trifft auch die Landesregierung. Wir sprachen mit NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) über die Folgen.

Welchen Folgen hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für Betriebe, Arbeitsplätze und das Land?

Pinkwart Die Unsicherheit wächst: bei den 4600 direkt Beschäftigten im Tagebau und in den Kraftwerken ebenso wie bei den 250.000 Mitarbeitern in den energieintensiven Betrieben der Stahl-, Chemie-, Aluminium-, Glas-, Keramik- und Zementindustrie in Nordrhein-Westfalen. Denn sie sind auf eine verlässliche Versorgung mit bezahlbarer Energie angewiesen.

Welche Folgen hat das für die Debatte in der Kohlekommission, die bis Jahresende ein Datum für den Kohleausstieg finden soll?

Pinkwart Wir müssen noch dringlicher zu Lösungen kommen, damit der Umbau des Energiesystems hin zu immer mehr Strom aus Erneuerbaren gelingt. Dazu brauchen wir neben ausreichend gesicherter Kraftwerksleistung auch eine Temposteigerung beim Leitungsausbau, damit der Windstrom endlich von den Erzeugern zu den inländischen Verbraucher gelangen kann. Sonst steht die Energiewende auf der Kippe.

Will die Landesregierung nun angesichts der Anti-Kohle-Stimmung in der Bevölkerung früher aus der Braunkohle aussteigen?

Pinkwart Die rot-grüne Vorgängerregierung hat die Nutzung der Braunkohle bis etwa 2045 geplant. Das ginge kürzer – aber nur, wenn die Fragen der Sicherheit und Bezahlbarkeit der Energieversorgung sowie des Strukturwandels in der Region verlässlich beantwortet werden.

Warum werden staatliche Bescheide wie der zur Rodung von Hambach, aber auch Datteln, immer wieder so schlampig formuliert, dass Gerichte ihn anschließend kippen können?

Pinkwart Aus Sicht des Verwaltungsgerichts Köln war der Bescheid schlüssig. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Hauptbetriebsplan auch nicht für fehlerhaft erklärt, sondern braucht offenbar mehr Zeit, diese Unterlagen zu prüfen. Das müssen wir nun abwarten.

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