Karstadt-Insolvenzplan Amtsgericht verschiebt Entscheidung

Essen (RPO). Im Verkaufspoker um die Warenhauskette Karstadt hat das Essener Amtsgericht den Beteiligten mehr Zeit gegeben. Das Gericht verschob am Freitag die vorgesehene Entscheidung über den Insolvenzplan des Unternehmens auf den 10. August. Es begründete die Vertagung damit, dass nach wie vor nicht alle Bedingungen des Insolvenzplans erfüllt seien.

Zwar liege inzwischen die Genehmigung des Bundeskartellamtes für den Verkauf vor, und auch die Gewerkschaft ver.di habe die Bedingungen des Karstadt-Käufers Nicolas Berggruen erfüllt, erklärte das Gericht. Doch gebe es nach wie vor keine Mietverträge zwischen Berggruen und den Immobilieneigentümern. Das Gericht betonte, es gehe davon aus, dass bis zum neuen Verkündungstermin voraussichtlich eine Einigung möglich sei.

Es ist bereits die zweite Fristverlängerung, die das Gericht den Beteiligten einräumt. Dass die Verhandlungen deutlich mühsamer sind als ursprünglich erwartet, macht dabei ein kleines Detail deutlich. Für die neuerliche Verlängerung mussten auch Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg und der Karstadt-Käufer Berggruen noch einmal zum Notar - um den Kaufvertrag nachzubessern. Denn ursprünglich wäre er Ende dieses Monats gegenstandslos geworden, wenn bis dahin die aufschiebenden Bedingungen - wie der Abschluss der Mietverträge - nicht erfüllt sind. Nun wurde diese Frist bis zum 8 August verlängert.

Karstadt-Geschäfte laufen besser als geplant

Görg betonte in einer Erklärung, die abschließende Einigung zwischen Berggruen und dem Vermieter-Konsortium Highstreet werde absehbar erst nach einem Treffen der Highstreet-Gläubiger am 28. Juli erfolgen können. Mit dem neuen Termin lasse man den Beteiligten, "ausreichend Zeit, die Beschlüsse vertraglich umzusetzen und zu notifizieren".

Er betonte, der Gläubigerausschuss, der Investor Berggruen und die Insolvenzverwaltung seien sich einig, dass sie es den 25.000 Karstadt-Mitarbeitern, sowie den Lieferanten und Kunden schuldig seien, alle Chancen für den Vollzug des Kaufvertrages zu nutzen. Görg lobte den Einsatz der Belegschaft, die ungeachtet aller öffentlicher Debatten ihr Bestes gebe. Auch im Monat Juni seien dadurch die Geschäfte besser als ursprünglich geplant gelaufen.

Dies müsse "allen Beteiligten an diesem komplexen Verfahren Ansporn sein, sich im Interesse der Beschäftigten, der Gläubiger und im eigenen Interesse auf eine nachhaltige Lösung zu verständigen", meinte Görg.

Gelingt es Berggruen nicht, sich mit dem Vermieterkonsortium und dessen Gläubigern auf neue Mietkonditionen zu einigen, droht Karstadt doch noch die Zerschlagung. Deutschlands größter Warenhauskonzern Metro und dessen Warenhaustochter Kaufhof haben für diesen Fall bereits ihr Interesse an einer Übernahme zahlreicher Karstadt-Filialen signalisiert. Doch würde dies den Verlust Tausender Arbeitslätze bedeuten.

(AP/DDP)
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