Streikrecht gestärkt Amazon verliert vor dem Bundesarbeitsgericht
Erfurt · Der seit Jahren anhaltende Streit zwischen Amazon und Verdi hat juristisch seinen Höhepunkt erreicht: Die Gewerkschaft darf auf dem Betriebsgelände ihres Tarifgegners streiken, wie das höchste deutsche Arbeitsgericht nun entschied.
20.11.2018
, 14:26 Uhr
Gewerkschaften dürfen unter bestimmten Bedingungen auf dem Betriebsgelände ihres Tarifgegners streiken und Mitarbeiter ansprechen. Das hat das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt entschieden.
Verdi hatte argumentiert, dass es keine Alternative gegeben hätte, um mit Mitarbeitern ins Gespräch zu kommen. Dem folgte das Gericht.