Privatausflüge des ThyssenKrupp-Patriarchen Aktionäre: Beitz soll Jagdkosten erstatten

Essen · Prominente Aktionärsschützer fordern ThyssenKrupp-Patriarch Berthold Beitz auf, die Kosten für Privatausflüge auf Firmenkosten nachträglich zu bezahlen. Der Konzern will sich von den umstrittenen Jagdrevieren trennen.

Die Privatausflüge, die ThyssenKrupp-Patriarch Berthold Beitz per Firmenjet jahrelang auf Konzernkosten unternommen haben soll, rufen Aktionärsschützer auf den Plan. "Aufsichtsrat und Vorstand sind gehalten, den entstandenen Schaden über Regressforderungen zu mindern. Ansonsten droht ihnen, selbst in die Haftung genommen zu werden", sagt Hans-Martin Buhlmann, Chef der Vereinigung Institutioneller Privatanleger (VIP).

Thomas Hechtfischer von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) sagt: "Wenn Herr Beitz sich mit einem Firmenjet zu firmeneigenen Jagdrevieren in Österreich hat fliegen lassen, hat das weder etwas mit ThyssenKrupp noch mit seiner Eigenschaft als Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrates zu tun", so der DSW-Geschäftsführer, "Herr Beitz möge eventuelle Kosten bitte erstatten."

Mehreren Medienberichten zufolge ließ Beitz sich regelmäßig mit dem Firmenjet nach Sylt sowie zu Jagdrevieren fliegen, die der Konzern in Österreich und Süddeutschland unterhält. Beitz ist Chef der Krupp-Stiftung, die mit einem Anteil von gut 25 Prozent größter ThyssenKrupp-Aktionär ist. Einem "Spiegel"-Bericht zufolge erwägt die Essener Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren, weil der Konzern die Kosten — die am Düsseldorfer Flughafen stationierte "Falcon 2000" kostet pro Flugstunde 4000 Euro — über das Vorstandsbüro abgerechnet und steuerlich geltend gemacht haben soll.

"Kein Thema" für die Staatsanwaltschaft

Ein Konzernsprecher wollte am Montag keine Fragen zu dem Thema beantworten. Er verwies auf eine Presseerklärung vom 15. Mai zu den Halbjahreszahlen des Konzerns. Darin hieß es am Rande: "Der Konzern hat zudem die Fragen, die das Verhältnis der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung zum Unternehmen betreffen, untersucht und dort, wo es erforderlich war, neu geregelt. In diesem Zusammenhang wird ThyssenKrupp z. B. die bestehenden Jagdpachten des Unternehmens abgeben. Des Weiteren hat der Vorstand klare Regeln zur Nutzung des Firmenflugzeuges erlassen."

Die Nutzung der firmeneigenen Jagdreviere durch Beitz ist für die Essener Staatsanwaltschaft "kein Thema", wie ein Sprecher sagt. Warum nicht? "Uns liegt keine Anzeige vor, und wir haben auch keinen Anfangsverdacht auf eine Straftat." Was strafrechtlich ohne Belang ist, könnte aber zivilrechtliche Folgen haben. Buhlmann sagt: "Durch aufwändige Jagdausflüge auf Kosten des Unternehmens entsteht dem Unternehmen natürlich ein Schaden."

Die Aussichten, Beitz zur nachträglichen Begleichung der Kosten zu zwingen, hält er für gut. Insider zitieren in diesem Zusammenhang den Paragrafen 117 aus dem deutschen Aktiengesetz, der neben dem möglichen Schadenersatz auch auf die Mitverantwortung von Vorstand und Aufsichtsrat in ähnlichen Fällen verweist.

Die Frage, warum der kürzlich ausgeschiedene Aufsichtsratschef Gerhard Cromme die umstrittenen Beitz-Privilegien offenbar jahrelang geduldet hat, beantwortet Buhlmann so: Cromme habe "die Brisanz derartiger Vergünstigungen für einzelne Großaktionäre nicht richtig erkannt. Oder nicht erkennen wollen, weil er sich nicht mit Kreisen anlegen wollte, die ihn zum Chef der Krupp-Stiftung hätten machen können."

(tor)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort