Gericht weist einstweilige Verfügung ab Airbus-Beschäftigte dürfen streiken

Frankfurt/Hamburg (RPO). Das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main hat die geplanten Warnstreiks von Airbus-Beschäftigten für zulässig erklärt. Eine Rechtswidrigkeit der Streikforderungen der IG Metall lasse sich "nicht mit erforderlicher Sicherheit feststellen", urteilte das Gericht am Freitag.

Airbus präsentiert Flugzeug ohne Dach
7 Bilder

Airbus präsentiert Flugzeug ohne Dach

7 Bilder

Die Kammer ließ allerdings die Berufung vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht zu.

Airbus hatte am Donnerstag eine einstweilige Verfügung beantragt, um Warnstreiks an den deutschen Airbus-Standorten in Hamburg, Bremen, Buxtehude und Stade zu verhindern.

Die IG Metall forderte die Airbus-Geschäftsführung auf, endlich einzusehen, dass sich Warnstreiks "nicht durch gerichtliche Verfahren und Drohungen gegenüber der Belegschaft" vermieden ließen, "sondern nur durch konstruktive Verhandlungen".

(Aktz. 8 Ga 169/11)

(apd/jre)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort