Gericht weist einstweilige Verfügung ab Airbus-Beschäftigte dürfen streiken
Frankfurt/Hamburg (RPO). Das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main hat die geplanten Warnstreiks von Airbus-Beschäftigten für zulässig erklärt. Eine Rechtswidrigkeit der Streikforderungen der IG Metall lasse sich "nicht mit erforderlicher Sicherheit feststellen", urteilte das Gericht am Freitag.
30.09.2011
, 13:40 Uhr
Die Kammer ließ allerdings die Berufung vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht zu.
Die IG Metall forderte die Airbus-Geschäftsführung auf, endlich einzusehen, dass sich Warnstreiks "nicht durch gerichtliche Verfahren und Drohungen gegenüber der Belegschaft" vermieden ließen, "sondern nur durch konstruktive Verhandlungen".
(Aktz. 8 Ga 169/11)