Neues Infektionsschutzgesetz So funktioniert 3G am Arbeitsplatz

Düsseldorf · Ab Mittwoch muss im Betrieb jeder geimpft, genesen oder getestet sein. Der Arbeitgeber muss das kontrollieren. Wie große Unternehmen in Nordrhein-Westfalen mit den neuen Regeln umgehen.

Arbeitgeber müssen die Einhaltung der Regeln überprüfen.

Arbeitgeber müssen die Einhaltung der Regeln überprüfen.

Foto: Getty Images/iStockphoto/istock

Voraussichtlich ab Mittwoch gilt in Unternehmen die 3G-Regel. Das heißt unmissverständlich: Jede(r) Beschäftigte, der (die) nicht im Homeoffice arbeiten kann und daher im Betrieb tätig werden soll, muss geimpft, genesen oder getestet sein, bevor er seinen Job antritt. Nachdem Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am Montag das neue Infektionsschutzgesetz unterschrieben hat, muss es noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, ehe es in Kraft treten kann. Die 3G-Regel am Arbeitsplatz soll bis zum 19. März 2022 gelten. Danach könnte sie um maximal drei  Monate (also bis Mitte Juni) verlängert werden.

Status Ihren Impfstatus nachweisen können Beschäftigte wie bisher über den gelben Impfpass oder über das digitale Impfzertifikat auf dem Smartphone, ihre Genesung ebenfalls über einen entsprechenden Nachweis. Als vollständig geimpft gelten alle, die die Grundimmunisierung über eine (Impfstoff von Johnson & Johnson) oder zwei (alle anderen Anbieter) Impfungen erhalten haben. Der Nachweis einer Auffrischungsimpfung ist nicht nötig. Was weiterhin gilt: Der Arbeitgeber kann keine Einsicht in den Impfstatus der Belegschaft verlangen; dies bleibt eine freiwillige Leistung der Beschäftigten.

Tests Wer den Impf- oder Genesenennachweis nicht vorlegen will oder kann, muss sich also täglich testen lassen. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer(inne)n zwei Tests pro Woche zur Verfügung stellen.  Darüber hinaus anfallende Kosten – etwa für einen PCR-Test – muss der Arbeitnehmer selbst tragen. Kostenlos ist mindestens ein Schnelltest pro Woche in einem Testzentrum (bei ausreichend Kapazitäten auch mehr)  und  ein vom Arzt veranlasster PCR-Test nach einem corona-positiven Schnelltest.

Kontrollen Der Arbeitgeber darf niemanden in den Betrieb lassen, der (die) nicht geimpft, genesen oder getestet ist. Er ist verpflichtet, dies zu kontrollieren und auch zu dokumentieren (bei Geimpften und Getesteten geschieht die Kontrolle natürlich einmalig, bei Getesteten täglich). Bei Verstößen gegen die neuen Regeln drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro – und zwar für beide Seiten. Die vom Arbeitgeber erhobenen Daten müssen nach einem halben Jahr wieder gelöscht werden. Mit jedem Geimpften oder Genesenen in der Belegschaft nimmt der Kontrollaufwand für die Verantwortlichen im Unternehmen also ab.

Betriebspraxis Der Energiekonzern RWE hat schon vor einigen Wochen eine 3G-Regel in der Firmenzentrale in Essen eingeführt. Heißt: Nachweislich Geimpfte und Genesene können ungehindert ins Büro kommen; die anderen müssen sich testen lassen. „Das läuft problemlos“, sagte eine Sprecherin. Der Konzern hatte schon früh erklärt, er würde es begrüßen, wenn der Staat eine 3G-Regel am Arbeitsplatz einführte.

Der Versicherer Ergo hat ebenfalls schon vor einiger Zeit eine 3G-Regel eingeführt, wobei allerdings anfangs nicht überprüft wurde, ob die Beschäftigten sich daran halten. Das passiert jetzt aber. In den Büros in Bayern wird die 3G-Regel bereits konsequent  umgesetzt, weil die bayerische Landesregierung dies vorgibt. Das Versicherungsunternehmen geht grundsätzlich davon aus, dass die sehr große Mehrzahl der Beschäftigten ohnehin geimpft ist – ähnlich wird das bei Alltours, Eon und vielen anderen Unternehmen gesehen.

Beim Telekommunikationskonzern Vodafone gibt es nach Angaben eines Unternehmenssprechers „aktuell Überlegungen, dass unsere gesamte Belegschaft wieder zu 100 Prozent im Homeoffice arbeitet“. Ausgenommen seien lediglich Beschäftigte, die aufgrund ihrer Arbeitsaufgabe am jeweiligen Standort präsent sein müssten, wie die Belegschaft in den Shops sowie  Technikerinnen und Techniker im Außeneinsatz. Zudem gebe es mehrere Optionen für 3G am Arbeitsplatz wie Einlasskontrollen in den Bürogebäuden oder die Kontrolle des 3G-Status über die Führungskraft.

Beim Handelskonzern Metro kann sich von montags bis freitags täglich zwischen acht und zwölf Uhr jeder Beschäftigte auf dem Campus in Düsseldorf testen lassen. Beschäftigte, die  freiwillig ihren Impf- oder Genesenenstatus mitteilen wollen, können dies bis zum Freitag dieser Woche tun und bekommen dann ihren Hausausweis freigeschaltet. Jene, die sich täglich testen lassen wollen, werden dann mit einem Tagesausweis ausgestattet, wie eine Sprecherin auf Anfrage sagte. Zudem macht Anfang Dezember ein Impfmobil der Stadt Düsseldorf Station auf dem Campus. Der Chemiekonzern Henkel begrüßt die neue 3G-Regel. Die Vorgabe werde strikt kontrolliert, erklärt das Unternehmen. Am 6. Dezember starten Booster-Impfungen für Mitarbeiter und ihre Angehörigen. Außerdem werden Erst- und Zweitimpfungen auf dem Werksgelände angeboten.

Konsequenzen Was passiert, wenn jemand weder geimpft, genesen oder getestet und dazu auch nicht bereit ist?  Arbeitsrechtler halten Abmahnungen, im Wiederholungsfall auch Kündigungen für denkbar. „Die, die sich chronisch weder  impfen lassen noch einen Test beibringen, die haben kein Recht, die Betriebsstätte zu betreten und müssen dann damit rechnen, dass es keine Lohnfortzahlung gibt“, hatte jüngst Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärt – im Zweifel seien auch arbeitsrechtliche Konsequenzen möglich.

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