Leipzig Unister-Insolvenz trifft 14.000 Kunden

Leipzig · Nun ist auch die Reisegeschäfts-Tochter des Konzerns insolvent. Die Auswirkungen sind noch unklar.

Unister Travel Betriebsgesellschaft meldet auch Insolvenz an
Foto: dpa, woi fpt

Kurz nach der Insolvenz der Holding des Leipziger Internetunternehmens Unister hat auch die wichtige Reisetochter Unister Travel Betriebsgesellschaft Insolvenz angemeldet. Unter dem Dach der Tochterfirma sind die Reisegeschäfte von Unister gebündelt, darunter auch die Betreiberfirma des Portals Ab-in-den-urlaub.de. Damit ist die vierte Tochter von Unister insolvent.

Laut Insolvenzverwalter Lucas Flöther gibt es Probleme bei Reise-Gutscheinen, die vor dem 20. Juli von einem Tochterunternehmen der insolventen Unister Travel, der U-Deals GmbH, erworben wurden. Insbesondere gehe es um das Portal ab-in-den-urlaub-deals.de. U-Deals informiere betroffene Kunden, dass Reise-Gutscheine derzeit nicht einlösbar seien. Es gebe bereits Fälle, in denen Hotels Anreisen abgelehnt oder eine doppelte Bezahlung gefordert hätten. Eine Erstattung sei nicht möglich. "Das Insolvenzrecht lässt uns hier leider keinen Spielraum, die geleisteten Zahlungen fallen in die Insolvenzmasse", so Flöther.

Das operative Geschäft der Reiseportale laufe weiter, teilte der Insolvenzverwalter mit. Dennoch war zunächst nicht klar, was die Insolvenz der Reisemutter für Kunden konkret bedeuten könnte. "Unsere vorrangigste Aufgabe, gemeinsam mit dem Management-Team der Unister-Holding, ist schnellstmöglich Klarheit für die Kunden von Unister Travel in offenen Fragen zu ihren Buchungen zu schaffen", sagte Flöther. Ein Großteil der Leistungen habe bereits gesichert werden können. "Künftige Buchungen sind nunmehr auf allen Reiseportalen gewährleistet", sagte Föther, "für die übrigen Leistungen und Konstellationen arbeiten wir an einer kurzfristigen Lösung und werden darüber zeitnah informieren."

Julia Schmitz von der Verbraucherzentrale NRW gibt Entwarnung für Kunden, die über eines der Reiseportale des Konzerns gebucht haben. Denn die eigentlichen Vertragspartner sind Reiseveranstalter, die nicht zum Unternehmen gehören. Diese sind nicht von der Unister-Insolvenz betroffen, müssten im Reiseausfall aber eventuelle Vorleistungen ihrer Kunden zurückerstatten. "Reiseanbieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Reisesicherungsschein auszustellen", sagt Schmitz. Das gilt auch für den konzerneigenen Reiseanbieter Urlaubstours GmbH, der am Dienstag Insolvenz angemeldet hatte. Laut Flöther sind alle dort gebuchten Reisen versichert.

Noch vor Unister Travel und Urlaubstours GmbH hatte am Mittwoch die Tochtergesellschaft U-Deals Insolvenz angemeldet. Zudem ist die Unister Holding GmbH zahlungsunfähig. Diese hatte am Montag, wenige Tage nach dem Tod des Firmengründers Thomas Wagner bei einem Flugzeugabsturz, Insolvenz beantragt. Wagner war am Donnerstag bei einem Absturz in Slowenien ums Leben gekommen, nachdem er zuvor in Venedig geschäftlich unterwegs gewesen war. Bei seiner Leiche waren rund 10.000 Franken gefunden worden.

(dpa/bur)
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