Neues Bundestags-Gutachten Union: Mindestlohn erst ab 25 Jahren

Berlin · Jüngere Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung dürfen außen vor bleiben, wenn die Regierung 8,50 Euro pro Stunde flächendeckend als Mindestlohn festlegt. Zu diesem Schluss kommt ein neues Bundestags-Gutachten.

Die Bundesregierung kann jüngere Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung vom geplanten allgemeinen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde ausnehmen. Dies würde den Grundsatz der Gleichbehandlung in der Verfassung nicht verletzen, heißt es in einem Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestags im Auftrag des CDU-Abgeordneten Carsten Linnemann. Der Chef der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung (MIT) fordert die Einführung einer Altersgrenze im geplanten Mindestlohn-Gesetz: Für Arbeitnehmer im Alter von bis zu 25 Jahren solle der Mindestlohn von 8,50 Euro nicht gelten, wenn sie noch keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen könnten.

"Soweit Jugendliche und jüngere Arbeitnehmer von einem Mindestlohn ausgenommen werden sollen, kommen auch berufsbildungspolitische Überlegungen in Betracht", heißt es in dem Gutachten, das unserer Zeitung vorliegt. "Eine Ausnahme dieser Gruppe von Arbeitnehmern könnte durch das Ziel gerechtfertigt werden, falsche Anreize zu vermeiden. Jugendliche sollten mit der Aussicht auf eine Entlohnung nach Mindestlohn nicht verleitet werden, auf eine Berufsausbildung zu verzichten."

Die Bundestags-Juristen verwiesen damit auf ein früheres Gutachten von Mitte Januar. Darin hatten sie klargestellt, dass der künftige Mindestlohn aus Gründen der Gleichbehandlung auch für Rentner und Studenten gelten muss. "Eine Diskriminierung allein aufgrund des Alters ist durch den allgemeinen Gleichheitssatz verboten", heißt es auch in ihrem neuen Gutachten. Sie hatten aber auch bereits in ihrer früheren Studie darauf hingewiesen, dass Ausnahmen für jüngere Arbeitnehmer dann verfassungskonform seien, wenn es darum gehe, zu verhindern, dass junge Menschen von einer Berufsausbildung absehen.

Union und SPD waren sich bislang schon einig, Auszubildende vom 8,50-Euro-Mindestlohn auszunehmen. Die Wirtschaftspolitiker der Union wollen nun aber darüber hinausgehen: Auch alle jüngeren Arbeitnehmer bis zur Altersgrenze von 25 Jahren sollen weniger bekommen können, wenn sie keine Lehre abgeschlossen oder über keinen ersten akademischen Abschluss verfügen. "Ausnahmen für Jugendliche bis 25 Jahre sind sehr wohl verfassungsrechtlich zulässig. Und zwar aus berufsbildungspolitischen Gründen", sagte Linnemann. "Wir müssen verhindern, dass junge Leute dazu verleitet werden, sofort Geld zu verdienen, anstatt eine ordentliche Ausbildung zu absolvieren." Der Berufsabschluss müsse Voraussetzung für Jüngere sein, um in einem regulären Job Anspruch auf den Mindestlohn zu haben.

Altersgrenzen für Jüngere sind nach der Expertise der Bundestags-Juristen in anderen EU-Ländern üblich. So gebe es in Großbritannien nicht nur für Auszubildende, sondern auch für jüngere Arbeitnehmer eine Altersgrenze von 21 Jahren. Nur wer älter ist, hat Anspruch auf den Mindestlohn von derzeit 7,31 Euro (6,31 Pfund). In den Niederlanden seien die Lohnansprüche Jüngerer gestaffelt: 15-Jährige hätten Anspruch auf 30 Prozent des Mindestlohns von derzeit 8,57 Euro in einer 40-Stunden-Woche. 20-Jährige erhielten 61,5 Prozent, 21-Jährige 72,5 und 22-Jährige 85 Prozent. Auch in Frankreich gebe es Altersgrenzen für bis zu 25-Jährige, wenn sie eine Weiterbildung absolvieren.

(mar)
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