Wirtschaftspolitik Regierung prüft Erleichterung für Kleinunternehmer

Berlin · Die Bundesregierung prüft nach eigenen Angaben eine Erhöhung des Grenzwerts für die Umsatzsteuerbefreiung von Kleinunternehmen. Das geht aus der Antwort des Finanzministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.

„Die Einzelmaßnahmen zum Bürokratieentlastungsgesetz III, in dessen Rahmen eine Anpassung der Grenzwerte erfolgen könnte, werden im Moment im Ressortkreis erörtert“, heißt es in der Antwort.

Seit dem Jahr 2004 liegt die jährliche Umsatzgrenze für Kleinunternehmer, die nicht überschritten werden darf, um von der Umsatzsteuerpflicht befreit zu werden, bei 17.500 Euro pro Jahr. Durch die Befreiung von der Steuerpflicht sparen Betroffene durchschnittlich 138 Euro im Jahr an bürokratischen Kosten, heißt es in der Antwort. Eine Anhebung des Grenzwerts auf 20.000 Euro würde zu Steuermindereinnahmen von 40 Millionen Euro führen, heißt es in der Antwort. Bei einer Erhöhung auf 25.000 Euro entgingen dem Fiskus rund 100 Millionen Euro.

„Es kann nicht sein, dass die Grenzwerte für Kleinunternehmer das letzte Mal 2004 angepasst wurden“, sagte FDP-Politiker Frank Schäffler. Hier hätte der Gesetzgeber längst nachbessern müssen. „Der geringere Bürokratieaufwand für die Kleinunternehmer wäre auch eine gute Stellschraube, um dem ständigen Rückgang an Betriebsgründungen entgegen zu wirken“, sagte Schäffler.

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