Düsseldorf Ticket-Plattform Eventim unterliegt vor Gericht

Düsseldorf · Der Ticketvertreiber Eventim hat eine juristische Niederlage gegen die Verbraucherzentrale NRW einstecken müssen. Künftig darf das Unternehmen keine Gebühren mehr verlangen, wenn sich der Kunde sein gekauftes Ticket selbst ausdruckt. Bislang hatte Eventim dazu pauschal eine Servicegebühr in Höhe von 2,50 Euro verlangt. Das Landgericht Bremen (Az.: 1-O-969/15 - nicht rechtskräftig) kippte in dem gleichen Verfahren auch ein Entgelt in Höhe von 29,90 Euro für einen "Premiumversand inkusive Bearbeitungsgebühr".

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste Eventim nach Auffassung der Verbraucherzentrale sowohl eingenommene Entgelte für "ticketdirect" als auch die erhobenen Premiumversand-Entgelte an die Kunden zurückzahlen. Da nicht nur Eventim diese Art der Gebühren erhebt, hat die Verbraucherzentrale sechs weitere Online-Ticketplattformen abgemahnt.

(RP)
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