Urteile Thyssen-Vorstand haftet nicht für Kartell

Essen (dpa) Das Arbeitsgericht Essen hat Schadenersatzklagen des ThyssenKrupp-Konzerns gegen den früheren Bereichsvorstand Uwe Sehlbach zurückgewiesen. Im Zusammenhang mit dem Schienenkartell hatte der Essener Konzern von ihm Schadenersatz in Höhe von 193 Millionen Euro verlangt.

Eine Gerichtssprecherin bestätigte einen entsprechenden Bericht des "Handelsblatts".

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort