Essen Haftbefehl gegen Middelhoff bleibt bestehen

Essen · Heute soll der Zivilprozess des 61-Jährigen gegen die Bank Sal. Oppenheim beginnen.

Rückschlag für Thomas Middelhoff: Der frühere Topmanager bleibt auch nach einem Haftprüfungstermin weiter hinter Gittern. Die 15. Strafkammer des Essener Landgerichts will erst im Laufe der Woche über eine mögliche Aussetzung des Haftbefehls entscheiden. Das teilte gestern ein Gerichtssprecher mit. Das Gericht hatte den Haftbefehl gegen den früheren Chef des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor am Freitag erlassen. Hoffnungen auf ein rasches Ende der Untersuchungshaft noch am Montag erfüllten sich damit nicht.

Gleich vier Anwälte hatten bei dem nicht öffentlichen Haftprüfungstermin vor der 15. Strafkammer des Landgerichts versucht, Middelhoff den Weg zurück in die Freiheit zu ebnen. Unter ihnen war mit Sven Thomas einer der bekanntesten deutschen Strafverteidiger.

Middelhoff , war am Freitag überraschend verhaftet worden. Zuvor hatte ihn das Landgericht wegen Untreue in 27 Fällen und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Richter sahen bei Middelhoff Fluchtgefahr, daher erließen sie Haftbefehl. Als Gründe nannten sie die Höhe der verhängten Freiheitsstrafe, Middelhoffs Wohnsitz im Ausland, aber auch seine unklare berufliche Situation. Allerdings signalisierte das Gericht, dass es hoffe, schnell zu "milderen Maßnahmen" umschwenken zu können. Denkbar wäre etwa die Hinterlegung einer Kaution und die Abgabe des Reisepasses. Was bisher eine Aussetzung des Haftbefehls verhinderte, dazu äußerte sich das Gericht nicht.

Unklar blieb zunächst, welche Auswirkungen die Untersuchungshaft des Managers auf eine Reihe von Zivilverfahren haben wird, in denen der 61-Jährige als Kläger oder Beklagter auftritt. So soll heute vor dem Kölner Landgericht ein Zivilprozess von Middelhoff gegen die Bank Sal. Oppenheim beginnen. Das Ehepaar Middelhoff fordert die Rückabwicklung seiner Beteiligungen an diversen Fonds und die Freigabe von gut 23 Millionen Euro Festgeldern. Das Gericht hat das persönliche Erscheinen des Managers angeordnet.

(dpa)
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