Als Visionärin gefeiert Geschworene beraten in Prozess von Theranos-Gründerin Holmes

San Jose · Im Betrugsprozess gegen die einstige Vorzeigeunternehmerin Elizabeth Holmes haben nun die Geschworenen das Wort. Der Gründerin des gescheiterten Bluttest-Start-ups Theranos wird vorgeworfen, Investoren gezielt hinters Licht geführt zu haben.

  Elizabeth Holmes (M) verlässt das Gericht in San Jose im US-Bundesstaat Kalifornien. 

 Elizabeth Holmes (M) verlässt das Gericht in San Jose im US-Bundesstaat Kalifornien. 

Foto: dpa/Nic Coury

Am Freitag (Ortszeit) schlossen Anklage und Verteidigung im kalifornischen San Jose ihre Plädoyers nach rund dreimonatiger Verhandlung ab, am Montag sollen die Geschworenen ihre Beratungen über die Schuldfrage wieder aufnehmen.

Das große Versprechen von Theranos war, Bluttests zu revolutionieren: Nur wenige Tropfen aus dem Finger sollten reichen, um auch umfangreiche Analysen durchzuführen. Das Unternehmen holte sich rund eine Milliarde Dollar bei Investoren. Die Gesamtbewertung reichte dabei in der Spitze bis zu neun Milliarden Dollar, auch das Vermögen von Holmes war damit zumindest auf dem Papier mehrere Milliarden Dollar wert. Die heute 37-Jährige wurde als Visionärin gefeiert und in Magazin-Artikeln mit Apple-Gründer Steve Jobs verglichen - was von ihrer Vorliebe für schwarze Rollkragen-Pullover noch unterstützt wurde.

Unter anderem die Drogerie-Kette Walgreens stieg ein und gewährte Platz für Theranos-Bluttests in ihren Läden. Wie sich jedoch herausstellte, funktionierte die Theranos-Technologie nie ausreichend verlässlich. So wurden die Tests nicht auf eigenen Maschinen der Firma, sondern auf Labortechnik anderer Hersteller durchgeführt. Die Probleme wurden mit einer Serie von Enthüllungsberichten im „Wall Street Journal“ bekannt, die Theranos zunächst mit Hilfe von Anwälten zu unterdrücken versuchte. Der Besitzer der Zeitung, Rupert Murdoch, war unter den Theranos-Investoren, die schließlich ihr Geld verloren. Er griff aber nicht in die Berichterstattung ein.

Holmes sagte in dem Prozess aus, dass sie aufrichtig an die Technologie geglaubt habe, aber als Chefin nicht über alle Probleme informiert worden sei. Für eine Verurteilung müssten die Ankläger die Geschworenen überzeugen, dass Holmes bewusst Investoren falsch über die Theranos-Technologie informiert habe. Sie und ihre Anwälte bestritten dies.

(zim/dpa)
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