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Frankfurt Telekom-Prozess landet erneut vor Bundesgerichtshof

Frankfurt · Der Anlegerschutzprozess gegen die Deutsche Telekom muss wie erwartet ein zweites Mal vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt werden. Klägeranwalt Andreas Tilp hat nach eigenen Angaben Rechtsbeschwerde gegen den am 30. November 2016 ergangenen Musterentscheid des Oberlandesgerichts Frankfurt eingelegt. Auch die Telekom hat nach Angaben eines Sprechers die rechtliche Überprüfung der Entscheidung verlangt. Die Frankfurter Richter hatten anhand einer Musterklage zwar grundsätzlich entschieden, dass die Telekom für schwerwiegende Fehler im Verkaufsprospekt zum so genannten dritten Börsengang im Jahr 2000 verantwortlich ist.

Allerdings lasse sich nur im individuellen Einzelfall klären, ob die jeweiligen Anleger den Prospekt überhaupt als Grundlage für ihre Kaufentscheidung benutzt haben. Hinter dem Musterverfahren stehen rund 16.000 klagende Kleinaktionäre, die Schadenersatz für ihre erlittenen Kursverluste in Höhe von rund 80 Millionen Euro verlangen.

(dpa)
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