Teilhabechancengesetz für Langzeitarbeitslose Lohnzuschüsse helfen den Problemgruppen am Arbeitsmarkt kaum

Berlin · Das Teilhabechancengesetz kommt vor allem Menschen zugute, die bereits an anderen Maßnahmen gegen Langzeitarbeitslosigkeit teilgenommen haben oder die noch nicht lange arbeitslos waren. Das geht aus der Antwort des Arbeitsministeriums auf eine kleine Anfrage der Grünen hervor.

 Ein Mann liest die Infozettel am wegen der Corona-Krise mit Flatterband abgesperrten Eingang der Agentur für Arbeit. Archivfoto.

Ein Mann liest die Infozettel am wegen der Corona-Krise mit Flatterband abgesperrten Eingang der Agentur für Arbeit. Archivfoto.

Foto: dpa/Georg Wendt

Demnach waren 38 Prozent Teilnehmer im Jahr vor Beginn der staatlich geförderten Maßnahme – etwa eines Jobs mit Lohnkostenzuschüssen – gar nicht arbeitslos. Ebenfalls 38 Prozent waren unter einem Jahr lang erwerbslos.

Damit profitieren gerade diejenigen Langzeitarbeitslosen am wenigsten, für die die Ausweitung der Lohnkostenzuschüsse ursprünglich gedacht war. Die große Koalition hatte  2019 mit dem Teilhabechancengesetz zusätzlich vier Milliarden Euro bereitgestellt, um die Langzeitarbeitslosigkeit durch mehr öffentlich geförderte Jobs zu reduzieren. Wer weit entfernt sei vom Arbeitsmarkt, profitiere bisher kaum, kritisierte Grünen-Politikerin Beate Müller-Gemmeke. Es bestehe die Gefahr, dass bei der Auswahl der Teilnehmer im Job-Center „Rosinenpickerei“ stattfinde.

Frauen kommt das Programm deutlich weniger zugute als Männern. So liege der Anteil der weiblichen Teilnehmer bei lediglich 37 Prozent, während sie die Hälfte aller Langzeitarbeitslosen stellen. Zudem seien die meisten geförderten Stellen auf weniger als drei Jahre befristet, weil der Lohnkostenzuschuss der Bundesagentur für Arbeit ab dem dritten Jahr auf 90 Prozent sinkt, heißt es in der Antwort.

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