Düsseldorf Taxi-App Uber ignoriert richterliches Verbot

Düsseldorf · Der Fahrer-Vermittler darf seine Dienste in Deutschland vorerst nicht mehr anbieten. Verstößt er dagegen, droht eine Geldbuße von bis zu 250 000 Euro oder eine Haftstrafe. Das Unternehmen will trotzdem weitermachen.

Rückschlag für das Start-up-Unternehmen Uber: Das Landgericht Frankfurt hat dem Betreiber der Fahrer-Vermittlungs-Apps Uber-Pop und Uber-Black unter Androhung drastischer Strafen untersagt, seine Dienste in Deutschland anzubieten. Die Taxi-Branche jubilierte.

Das US-Unternehmen hatte mit einer aggressiven Marketingstrategie den Taximarkt weltweit überrollt. Ausgestattet mit Kapital von Goldman Sachs und Google bietet Uber seine Dienste nach eigenen Angaben in 205 Städten in 45 Ländern an, darunter in fünf deutschen Großstädten. Uber tritt nur als Fahrervermittler auf, die Laien-Chauffeure arbeiten freiberuflich. In Deutschland kann jeder Pkw-Besitzer ab 21 Jahren nach Vorlage eines tadellosen Führungszeugnisses und Führerscheins zum Uber-Fahrer werden. Das Unternehmen verlangt zudem ein viertüriges Fahrzeug in sehr gutem Zustand, das aus dem Baujahr 2005 stammen muss oder ein neueres Baujahr aufweist.

Das Gericht entschied gestern allerdings, dass auch für Uber das Personenbeförderungsgesetz gelte. Gewerbliche Fahrer müssen ein deutlich strengeres behördliches Führungszeugnis vorlegen, sich einer Gesundheitsprüfung unterziehen und ihr Fahrzeug einmal pro Jahr zum TÜV bringen. Außerdem benötigen Taxifahrer einen Personenbeförderungsschein und müssen nachweisen, dass sie über genügend Ortskenntnisse verfügen. All dies hat Uber zu umgehen versucht, indem die Firma nur als Vermittler auftrat.

Das Unternehmen erklärte, die einstweilige Verfügung sei zu Unrecht erlassen worden. "Uber wird gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main Widerspruch einlegen und, falls erforderlich, darüber hinaus alle Rechtsmittel ausschöpfen." Uber werde seine Tätigkeit in ganz Deutschland fortführen und weiterhin seine Dienste anbieten.

Das könnte allerdings teuer werden. Das Gericht hatte für jeden Verstoß ein Ordnungsgeld in Höhe von 250 000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten gegen einen Uber-Manager angeordnet. Die Richter unterstrichen, die Firma sei "als Teilnehmerin an einem von dem jeweiligen Fahrer begangenen Verstoß anzusehen".

Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) begrüßte das Urteil: "Die Entscheidung der Frankfurter Richter bestätigt unsere Rechtsauffassung", erklärte BZP-Präsident Michael Müller. "Wir fürchten keineswegs neue Marktteilnehmer." Allerdings könne der Wettbewerb nur funktionieren, wenn für alle Marktteilnehmer gleiche gesetzliche Rahmenbedingungen gelten.

Mira Ball, Verkehrsexpertin der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, sagte zur Entscheidung des Landgerichts: "Verdi begrüßt den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Uber. Die Personenbeförderung in Deutschland ist gesetzlich reglementiert, um den Schutz der Fahrgäste und der Öffentlichkeit sicherzustellen. Dafür sorgen Ausbildung und Prüfung der Fahrer sowie die Konzessionierung der Taxi-Unternehmen." Qualitätsstandards und Arbeitsplätze dürften nicht durch die von Uber vermittelten Freizeitchauffeure gefährdet werden, sagte Ball unserer Zeitung.

Legt der Fahrdienst-Vermittler wie angekündigt Widerspruch gegen die Entscheidung ein, kommt es zur mündlichen Verhandlung. Bis dahin dürften aber noch Monate vergehen. Und in dieser Zeit gilt die einstweilige Verfügung.

(RP)
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