Name ist bereits für Bekleidung registriert Superstar Daniel K. tappt in Markenfalle

Düsseldorf (RP). Da könnte selbst dem schrägen Daniel Küblböck das Lachen vergehen. Noch im April ließ der Spaß-Musikant aus "Deutschland sucht den Superstar" seinen Künstlernamen als Marke anmelden. "Daniel K." sollte für unterschiedliche Bereiche geschützt werden - für Musikdarbietungen sowieso, auch für Kleidung, Spielzeug, Handys und Brillen. Die Sache hat nur einen Haken: Die Marke "Daniel K." gibt es nämlich schon.

Der Heidelberger Kaufmann Daniel Krause verkauft unter eben jenem Namen Textilien, und das seit Jahren. 1998 ließ er die Marke "Daniel K." schützen. Zuerst störte es ihn nicht, dass der namensgleiche Sänger mit seiner Debütsingle "You drive me crazy" an die Spitze der Charts stürmte. Doch als Kunden in Krauses Laden plötzlich nach Autogrammen und T-Shirts von "Daniel K." fragten, wurde es dem 29-Jährigen zu bunt. Jetzt verhandelt Krause mit Küblböcks Plattenfirma BMG. Gut möglich, dass sich der "Superstar" den Namen "Daniel K." einiges kosten lassen oder ganz auf die peppige Abkürzung verzichten muss.

"Es kommt immer wieder vor, dass selbst große Unternehmen in markenrechtliche Fallen tappen", sagt Rechtsanwalt Sönke Ahrens, Partner der Düsseldorfer Anwaltskanzlei Lovells. Denn entgegen landläufiger Meinung ist es keineswegs selbstverständlich, dass man seinen eigenen Namen als Marke verwenden darf. Droht die Verwechslung mit einem geschützten Kennzeichen, kann eine teure Abmahnung ins Haus stehen - oder gar der Gang zum Gericht. Aus diesem Grund lassen clevere Markenanmelder vorab eine mögliche Kollision mit bereits geschützten Zeichen prüfen. "Dabei kommt es dann auf die jeweiligen Umstände an", so Markenrechtsexperte Ahrens. Für eine Verwechslungsgefahr müssen die Zeichen sich nämlich nicht nur ähneln, sondern in der Regel auch in vergleichbaren Marktbereichen verwendet werden.

Gerade bei Personennamen sind Markenkonflikte an der Tagesordnung. Erst vor wenigen Wochen floss eine angeblich sechsstellige Summe vom Autobauer VW an einen Hamburger Gebrauchtwagenhändler. Der heißt Ali Turan - ein Name, der zum Verwechseln dem des neuen VW-Kompakt-Van "Touran" ähnelt. Für sein Ja zur Nutzung darf Turan das neue Volkswagen-Schmuckstück gleich probefahren. Eine Tageszeitung will erfahren haben, dass VW zwei nagelneue "Touran" und einen "Touareg"-Jeep vor dem Haus der Familie in Hamburg abstellen ließ.

Ein Geschäft, dass sich für Volkswagen lohnen dürfte. Ist eine Marke erst einmal eingeführt, gehört sie meist zum wertvollsten Eigentum eines Unternehmens. So schätzt der Brand-Broker Semion den Markenwert etwa von "Hugo Boss" auf 469 Millionen Euro, den von "Berentzen" auf 118 Millionen und "Beate Uhse" immerhin auf 57 Millionen (alle Angaben für 2002). Dabei ist die Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt in München schon für 1000 Euro zu haben, die einer Gemeinschaftsmarke für die EU für durchschnittlich 4000 Euro.

Wer allerdings gezielt von einem berühmten Namen profitieren will, hat schlechte Karten. Das bekamen im April zwei Aldi-Brüder, Cengiz und Muhammed Aldi, zu spüren. Die beiden Türken betreiben in Recklinghausen die "Gebrüder-Aldi-Reisen GmbH" und warben für ihr Unternehmen, ohne sich von der Discount-Kette abzugrenzen. Für das Oberlandesgericht Hamm eine unlautere Ausnutzung des berühmten Markennamens.

Textilfabrikant Daniel Krause in Heidelberg hat übrigens schnell dazugelernt. Kurzerhand meldete er "Daniel K." als europäische Gemeinschaftsmarke für Tonträger und Musikdarbietungen an.

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