Banken-Milliarden Streit um Rettungsfonds verschärft sich
Düsseldorf · Die Banken haben in den Jahren nach der Finanzkrise mehr als zwei Milliarden Euro in einen Topf eingezahlt. Das Finanzministerium will das Geld zurückgeben, die Bürgerbewegung Finanzwende fordert die Schuldentilgung.
In der Diskussion um die Verwendung von rund 2,2 Milliarden Euro aus einem nach der Finanzkrise zunächst eingerichteten nationalen Bankenrettungsfonds hat die Bürgerbewegung Finanzwende die Bundesregierung nun aufgefordert, das Geld zur Schuldentilgung einzusetzen und nicht an die Banken auszuschütten. Die haben das Geld zwar in den Jahren 2011 bis 2014 in den Fonds eingezahlt, ehe eine europäische Regelung gefunden wurde. Doch einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung der Gelder, die im Sommer freiwerden, haben sie laut einem Gutachten der Uni Heidelberg nicht. Im Gegenteil: In diesem Gutachten schreibt Uni-Professor Ekkehard Reimer, dass „weder die seinerzeit abgabepflichtigen Kreditinstitute noch erst recht die heute (noch) bestehenden Kreditinstitute einen Anspruch auf Auskehrung der Restmittel“ hätten. Der Gesetzgeber könne dieses Geld auch nicht, „jedenfalls nicht in voller Höhe freiwillig an die Kreditinstitute“ abgeben, weil dem das EU-Beihilferecht entgegenstehe.
Womit wir beim aktuellen Punkt der Diskussion wären. Denn das Bundesfinanzministerium, das das Gutachten selbst in Auftrag gegeben hat, erwägt offenbar allen rechtlichen Argumenten zum Trotz, das Geld an die Kreditinstitute zu geben. In einem Schreiben des Ministeriums vom vergangenen Dienstag an den Vorsitzenden des Finanzausschusses des Bundestags, das unserer Redaktion vorliegt, erklärt das Ministerium, aus seiner Sicht „könnte eine Rückerstattung der Altmittel die Banken bei der Finanzierung der Transformation der deutschen Wirtschaft unterstützen“. Die Kreditwirtschaft habe sich bereit erklärt, das Geld verbindlich für diese Transformation einzusetzen. „Eine leere Zusage ohne rechtliche Bindung“, urteilt der Vorsitzende der Bürgerbewegung Finanzwende, Gerhard Schick.
Angeblich wird darüber nachgedacht, die Mittel über die Banken dem Transformationsfonds der bundeseigenen Förderbank KfW zukommen zu lassen. Das wird aber einerseits in dem Schreiben des Ministeriums an den Finanzausschuss gar nicht erwähnt. Und zweitens löst die pure Zusage auch an dieser Stelle noch keine Verpflichtung der Geldhäuser aus. Die Bürgerbewegung Finanzwende plädiert stattdessen klar dafür, mit den Milliarden einen Teil der Verbindlichkeiten zu tilgen, die aus dem zur Bewältigung der Finanzkrise geschaffene Finanzmarktstabilisierungsfonds Soffin noch zu stemmen sind. Der half einerseits unter anderem der Hypo Real Estate und der einst ruhmreichen Landesbank West LB mit Milliardenbeträgen aus der Patsche. Ende 2021 drückten da noch mehr als 22 Milliarden Euro Lasten.
Für Schick wäre die Tilgung von Soffin-Schulden die beste Lösung. Denn diese Möglichkeit wäre gruppennützig und damit verfassungsrechtlich unbedenklich. Das Bundesfinanzministerium dagegen weist in dem Zusammenhang auf rechtliche Risiken in Sachen Sonderabgabenrechte hin, die noch nicht höchstrichterlich geklärt seien. Offiziell erklärt das Ministerium in der Angelegenheit, die Verwendung der 2,2 Milliarden Euro Altmittel müsse spätestens zum 1. Januar 2024 entschieden sein. Dazu werde die Regierung rechtzeitig einen Vorschlag vorlegen.
„Die Banken müssen an der Begleichung der Kosten aus der Finanzkrise beteiligt werden“, fordert dagegen Schick und kritisiert: „Sie würden so ein milliardenschweres Geschenk auf Kosten der Steuerzahlenden erhalten.“ Entscheiden müssen über die Verwendung der Gelder zunächst das Kabinett und danach der Bundestag. Eine Entscheidung könnte im Mai fallen.