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Düsseldorf Streikregeln für Bahn und Airlines?

Düsseldorf · Professoren raten zu Zwangsschlichtung und langem Streik-Vorlauf.

Wenn sich ab dem Sommer die Bahn wieder mit der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer zu Tarifverhandlungen trifft, dann herrscht sie wieder bei Deutschlands Pendlern: die Angst vorm Streik. Auch bei der Lufthansa schwelt der Konflikt mit der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit.

Nun hat der wissenschaftliche Beirat des Bundesverkehrsministeriums bestehend aus 15 Professoren in einem Aufsatz im Fachblatt "Wirtschaftsdienst" Empfehlungen für Regelungen im Verkehrssektor gemacht, mit denen die Folgen für "unbeteiligte Dritte" - also die Kunden - abgemildert werden könnten. So schlagen die Experten vor, sich an anderen Länder zu orientieren. Demnach müssten die Bürger nicht nur besser über alternative Reisemöglichkeiten informiert werden. Auch sei denkbar, vorübergehend die Fahrplanpflicht für Fernbusse sowie das Sonntagsfahrverbot für Lkw aufzuheben. Zudem empfiehlt das Professoren-Gremium "den Erlass spezieller Regularien für die Durchführung von Arbeitskämpfen": Streiks im Verkehrswesen sollen nur dann zulässig sein, wenn sie so frühzeitig angekündigt wurden, dass das bestreikte Unternehmen einen Ersatzfahrplan aufstellen kann und die Kunden entsprechend reagieren können. Die Ankündigungsdauer könnte nach Vorstellung des Beirats je nach Verkehrsmittel variieren - etwa zwei Tage für den innerstädtischen Nahverkehr und zwei Wochen für Interkontinentalflüge.

Zudem schlagen die Professoren vor, dass die Tarifparteien - bevor es zum Streik kommt - zu einer Schlichtung verpflichtet werden. Solange diese läuft, dürfte nicht gestreikt werden. Außerdem empfiehlt der Beirat, dass die Streiks nicht länger als "höhere Gewalt" gelten dürften. Das hieße, dass die Kunden Schadenersatz, Stornierungen oder Umbuchungen einfacher durchsetzen könnten.

(maxi)
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