Berlin Strafoptionen bei Geldwäsche sollen erweitert werden

Berlin · Im Kampf gegen Korruption befasst sich das Kabinett heute mit einer Verschärfung des Geldwäscheparagrafen. So sollen etwa Drogenhändler künftig auch dafür be-straft werden können, dass sie Einnahmen aus illegalen Geschäften wieder in den Geldkreislauf einbringen, zum Beispiel durch den Kauf von Immobilien, und dabei zur Verschleierung der Einnahmenquelle beitragen.

Das teilte das Bundesjustizministerium mit und bezog sich auf Paragraf 261 im Strafgesetzbuch. Bisher habe man in einem solchen Fall keine zweite Strafe verhängen können, wenn schon der Drogenhandel geahndet wurde, so eine Sprecherin. Das Kabinett verabschiedet eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Unions- und SPD-Fraktion zum geplanten Anti-Korruptionsgesetz.

(jd)
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