Berlin Steuersünder müssen mehr Strafe bei Selbstanzeige zahlen

Berlin · Für Steuerbetrüger wird es künftig deutlich teurer, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. Die Länderfinanzminister einigten sich gestern auf die Verschärfung der Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige.

Strafzuschlag Der Strafzuschlag auf die Steuerschuld soll in drei Stufen erhöht werden: Ab einer hinterzogenen Summe von 25 000 Euro Steuern sollen künftig zehn Prozent fällig werden, ab 100 000 Euro sind es 15 Prozent. Wer mehr als eine Million Euro Steuern hinterzogen hat, soll sogar 20 Prozent Strafzuschlag zahlen. Bisher war ab einer Summe von 50 000 Euro ein Strafzuschlag von fünf Prozent zu zahlen - neben dem Verzugszins von sechs Prozent. "Für die ganz dicken Fische ist die Strafe vervierfacht worden", sagte die schleswig-holsteinische Finanzministerin Monika Heinold. Auf eine völlige Aufhebung der Strafbefreiung für hinterzogene Beträge in Millionenhöhe habe man aber aus verfassungsrechtlichen Gründen verzichtet, so Heinold.

Zeitraum Außerdem wird der Zeitraum, für den Steuerbetrüger ihre Finanzen offenlegen müssen, verlängert. Statt für rückwirkend fünf Jahre müssen sich Steuersünder nun für zehn Jahre vollständig erklären, wenn ihre Selbstanzeige wirksam sein soll. Damit sei auch die umgehende Nachzahlung der hinterzogenen Steuern für den Zehn-Jahres-Zeitraum zwingend, um straffrei zu bleiben. Eine unvollständige Selbstanzeige kann, wie der Fall des Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß zeigt, so unwirksam sein, dass der Steuerhinterzieher gar eine Haftstrafe antreten muss.

Fristen Die Finanzminister wollen die Verschärfung auf ihrer Jahreskonferenz Ende nächster Woche in Stralsund endgültig beschließen. Nach den bisherigen Plänen sollen die neuen Regeln vom kommenden Jahr an gelten. NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) sagte deshalb: "Letzter Aufruf: Am besten noch in diesem Jahr reinen Tisch machen und spätestens ab jetzt alle Steuern ehrlich erklären.

(dpa/rtr)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort