Urteil Steuererklärung auch per Fax zulässig

München (dpa) Arbeitnehmer können ihre jährliche Einkommenssteuererklärung nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch per Fax an das Finanzamt senden. Genau wie in allen anderen Gerichtszweigen sei die Übermittlung der Schriftstücke per Fax uneingeschränkt zulässig, entschieden die Richter und gaben einer Frau Recht, die das Deckblatt ihrer Steuererklärung kurz vor Ablauf der Frist per Fax von ihrer Steuerberaterin an ihr Finanzamt hatte schicken lassen (Az.: VI R 82/13).

(RP)
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