Steigende Energiepreise Wie Strom- und Gaskunden den günstigsten Energieversorger finden

Düsseldorf · Die Energiepreise steigen aktuell stark an. Wie Verbraucher den günstigsten Anbieter finden, ihren bisherigen Vertrag kündigen oder mit dem bisherigen Energieversorger richtig verhandeln.

 Die hohen Energiepreise sind unter anderem auf eine gesteigerte Nachfrage, schlecht gefüllte Gasspeicher und geringere Erzeugerkapazitäten zurück zu führen.

Die hohen Energiepreise sind unter anderem auf eine gesteigerte Nachfrage, schlecht gefüllte Gasspeicher und geringere Erzeugerkapazitäten zurück zu führen.

Foto: dpa/Ralf Hirschberger

Für Strom und Gas müssen Verbraucher immer tiefer in die Tasche greifen: Aktuell zahlt ein Musterhaushalt, der in zwölf Monaten 20.000 Kilowattstunden verbraucht, im Schnitt 1532 Euro im Jahr für Gas. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Plus von knapp acht Prozent, wie das Online-Vergleichsportal Check 24 mitteilt. Grund dafür sei zum einen, dass viele Gasspeicher in Europa leerer seien als normalerweise zur Herbstzeit. Gleichzeitig steige die Nachfrage, weil die Konjunktur in vielen Ländern wieder anlaufe, die Wirtschaftslage sich verbessere.

Auch für Strom muss immer mehr gezahlt werden. Insgesamt 18 Grundversorger, also Unternehmen, die in einem Gebiet die meisten Kunden beliefern, haben bereits den Strompreis erhöht oder eine Erhöhung angekündigt. Im Durchschnitt nach Angaben von Check 24 um 9,3 Prozent. Das liege ebenso an  steigender Nachfrage, an geringeren Erzeugerkapazitäten und höheren Preisen für Erdgas, Steinkohle und CO2-Emissionszertifikate. Welche Möglichkeiten haben Verbraucher in der aktuell angespannten Situation?

Wenn der Energiepreis vom Versorger erhöht wurde, ist wohl die Suche nach einem günstigeren Tarif die beste Lösung. Denn nach Angaben der Verbraucherzentrale gilt „in der Regel bei jeder Preisänderung ein Sonderkündigungsrecht“. Der Vertrag kann dadurch zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Erhöhung der Kosten in Kraft tritt.

Möglich sei dies nur dann nicht, wenn der Vertrag eine Preisanpassungsklausel habe, die besage, dass bestimmte Veränderungen eins zu eins an Kunden weitergegeben werden könnten, teilt Christina Wallraf von der Verbraucherzentrale NRW mit. Das gelte zum Beispiel für veränderte Steuern oder Netzentgelte. „Wichtig ist aber, dass eine Anpassungsautomatik vorliegen muss. Das heißt, der Energieanbieter darf keinen Einfluss auf die sich ändernden Preisbestandteile haben“, sagt Wallraf.

Nicht nur beim Vertrag gilt es genau hinzuschauen: Preissteigerungen werden von manchen Anbietern über Schreiben angekündigt, die sind so intransparent, dass sie nicht als Preiserhöhung erkannt werden können, betont die Referentin für den Bereich Energiemarkt.

Nach einem neuen Anbieter sollte am besten auf unterschiedlichen Vergleichsportalen gesucht werden, um das beste Angebot zu finden. Die Verbraucherzentrale rät,bei der Suche nicht den Bonus der Versorgers mit einrechnen zu lassen, damit Jahreskosten besser einschätzbar sind. Im Bezug auf die Vertragsbedingungen gilt es ein möglichst flexibles Angebot auszuwählen, um im Zweifel erneut wechseln zu können. Empfohlen wird eine maximal zwölfmonatige Erstvertragslaufzeit.

Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise ist ein Tarif mit Preisgarantie zur Zeit eine gute Option. Dabei sollte man wie beim Sonderkündigungsrecht mögliche Einschränkungen im Blick haben. Schließt die Garantie etwa das Netzentgelt nicht mit ein, kann es im neuen Jahr trotzdem zu Preiserhöhungen kommen. Auch bei Prämienpaketen ist Vorsicht geboten. Gibt es etwa ein neues Handy zum Tarif dazu, rechnet sich das Angebot auf lange Sicht im Zweifel nicht, wenn damit ein höherer Grundpreis für Gas und Strom einhergeht.

Kundenbewertungen können auf den Plattformen hilfreich bei der Entscheidungsfindung sein, sind aber kein Garant für die gute Qualität eines Energieversorgers. Andere Quellen schaffen zusätzliche Orientierung, etwa die Seite www.energieanbieterinformationen.de. Hier trägt der Bund der Energieverbraucher Informationen über die Anbieter zusammen.

Wenn sich der Verbraucher für einen neuen Anbieter entschieden hat, braucht er keine Sorge haben, dass ihm für den Übergangszeitraum Strom und Gas abgedreht werden. Dauert der Wechsel länger, übernimmt der Grundversorger die Belieferung. „Kunden sollten zu Beginn und am Ende der Belieferung den Zähler ablesen und an den Lieferanten und Netzbetreiber melden“, rät Michael Reifenberg von der Bundesnetzagentur. „Der Verbrauch wird entsprechend abgerechnet.“

Wer sich umfassend über die aktuellen Preise am Markt informiert hat, kann auch versuchen, mit dem bisherigen Anbieter über einen günstigeren Tarif zu verhandeln. Die Erwähnung niedrigerer Tarife von anderen Anbietern wird dabei von der Verbraucherzentrale empfohlen. Eine Argumentationsgrundlage bieten eventuell auch spezielle Angebote des Energieversorgers: „Findet man exklusiv über ein Portal angebotene Verträge, die günstiger sind als Tarife auf der Homepage des Energieanbieters, sollte man darauf hinweisen“, sagt Christina Wallraf.

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