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Hamburg Staatsanwalt legt Revision gegen HSH-Freisprüche ein

Hamburg · Der Bundesgerichtshof wird wohl die Freisprüche für den früheren Vorstand der HSH Nordbank um Dirk Jens Nonnenmacher überprüfen. Die Hamburger Staatsanwaltschaft will Revision einlegen, wie Sprecher Carsten Rinio sagte. "Wir können die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen." Die Schlussfolgerungen der Richter seien "widersprüchlich und rätselhaft". Erstmals in Deutschland musste sich der gesamte einstige Vorstand einer Bank wegen seines Handelns in der Finanzkrise verantworten. Das Hamburger Landgericht hatte sechs ehemalige Manager der Landesbank von den Vorwürfen der schweren Untreue und Bilanzfälschung freigesprochen. Die Entscheidung der Richter habe die Staatsanwaltschaft überrascht, so Rinio.

In der Begründung des Gerichts hieß es, die damaligen Vorstände hätten bei dem komplexen Finanzgeschäft "Omega 55" im Dezember 2007 zwar ihre Pflichten als Vorstände verletzt. Diese Pflichtverletzungen seien aber nicht so evident oder schwerwiegend gewesen, als dass sie eine Verurteilung wegen Untreue rechtfertigten. "Wir teilen diese Bewertung nicht", erklärte Rinio. "Wir sehen eine gravierende und evidente Pflichtverletzung." Sonst hätte das Hauptverfahren gar nicht eröffnet werden dürfen.

Wenn die Strafkammer keine gravierende Pflichtverletzung gesehen hätte, hätte sie auch den Schaden nicht so intensiv ermitteln müssen. Laut Gericht waren die Angeklagten für einen Schaden von 150 Millionen Euro nach Auflösung des "Omega"-Geschäfts verantwortlich.

(dpa)
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