Berlin Staat zahlt Unternehmen ab 2020 eine Forschungszulage

Berlin · Forschende Unternehmen sollen ab 2020 mit einer staatlichen Forschungszulage gefördert werden. Der Staat will dafür auf bis 1,34 Milliarden Euro ausgeben. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Forschungsförderung der Unternehmen hervor, den Finanzminister Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch dem Kabinett vorlegt.

 Finanzminister Olaf Scholz (SPD).

Finanzminister Olaf Scholz (SPD).

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Der Staat soll demnach die Personalaufwendungen der Antragsteller mit einer Zulage von 25 Prozent bezuschussen. Die Aufwendungen dürfen aber in einem Wirtschaftsjahr zwei Millionen nicht übersteigen. Die Höchstzulage für ein Forschungsprojekt beträgt 500.000 Euro im Jahr.

Gefördert werden Vorhaben in der Grundlagenforschung, der angewandten Forschung und der experimentellen Entwicklung. Die Zulage werde erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgesetzt, in dem ein Forschungsvorhaben durchgeführt wurde, heißt es in dem Gesetzentwurf. Bei Kooperationsvorhaben mit anderen Partnern könne jeder Kooperationspartner die maximale Bemessungsgrundlage von zwei Millionen Euro in Anspruch nehmen, so der Entwurf, der unserer Redaktion vorliegt.

Mit dem Gesetzentwurf erfüllt die große Koalition einen Wunsch, der seit Jahren lautstark von Wirtschaftsverbänden vorgetragen worden war. Die Grünen und Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) hatten kritisiert, dass kleine und mittlere Unternehmen ohne eigene Forschungsabteilungen von der Zulage nicht profitieren könnten, wenn sie andere in ihrem Auftrag forschen ließen, etwa Universitäten. Dem Gesetzesentwurf von Scholz fehle der richtige Fokus, sagte Grünen-Politikerin Kerstin Andreae. „Besonders deutlich zeigt sich das bei der Auftragsforschung: Wenn hier nur der Auftragnehmer begünstigt wird, wie jetzt im Gesetzentwurf vorgesehen, dann könnten viele besonders kleine Unternehmen leer ausgehen.“ Besser sei es, ein Wahlrecht einzuführen, ob Auftragnehmer oder Auftraggeber begünstigt werden sollen.

„Die steuerlichen Entlastungen sind vom Personalaufwand für Forschung abhängig. Startups würden wegen hochinnovativer, aber kleiner Forschungsinfrastrukturen wahrscheinlich kaum von den vorgesehenen Steuerbegünstigungen profitieren“, sagte Florian Nöll, Chef des Bundesverbands Deutscher Start-Up-Unternehmen. „Stattdessen begünstigt der Staat im aktuellen Gesetzesentwurf in Gestalt der großen Unternehmen und Konzerne diejenigen, die ohnehin bereits einen Platz an der Sonne haben. So ignoriert die Politik wieder einmal das Potenzial, dass in unseren innovativen Wachstumsunternehmen steckt.“

Bund und Länder teilen sich die Kosten der Forschungsförderung jeweils etwa zur Hälfte. Da die Länder auf rund eine halbe Milliarde Euro an Steuereinnahmen verzichten müssen, ist zu erwarten, dass der Gesetzentwurf vom Bundesrat nicht einfach durchgewunken wird.

Nach Angaben des Forschungsministeriums auf der Basis von Daten des Stifterverbands wurde in Deutschland noch nie so viel geforscht und entwickelt wie im Jahr 2017. 69 Milliarden Euro investierten die Unternehmen 2017 in die eigene Forschung und Entwicklung. Das waren knapp sechs Milliarden Euro mehr als noch ein Jahr zuvor.

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