Endgültige Entscheidung auf November vertagt SPD weicht Rente mit 67 auf

Berlin · Nach Plänen der Sozialdemokraten sollen Beschäftigte schon nach 45 Versicherungsjahren ohne Einbußen in Rente gehen können – bisher kann das niemand unter 65 Jahren. Die strittige Frage, wie sich die Höhe der durchschnittlichen Renten entwickeln soll, will die SPD erst im November klären.

Nach Plänen der Sozialdemokraten sollen Beschäftigte schon nach 45 Versicherungsjahren ohne Einbußen in Rente gehen können — bisher kann das niemand unter 65 Jahren. Die strittige Frage, wie sich die Höhe der durchschnittlichen Renten entwickeln soll, will die SPD erst im November klären.

Die SPD hat die strittigen Fragen in ihrem Rentenkonzept erneut verschoben. Erst im November wollen die Sozialdemokraten endgültig über das künftige Rentenniveau entscheiden, also über die Frage, wie hoch die Durchschnittsrente im Vergleich zum Durchschnittslohn künftig sein wird. Während die Mehrheit in der SPD-Parteiführung angesichts der demografischen Entwicklung an der Absenkung des Rentenniveaus im Verhältnis zum Durchschnittslohn nicht rütteln will, dringt die Parteilinke auf Änderungen. Nach ihrem Willen soll das Rentenniveau 50 Prozent auch künftig nicht deutlich unterschreiten. Gesetzlich vorgesehen ist dagegen bisher ein Rentenniveau von 43 Prozent ab dem Jahr 2030.

Grundsätzlich will SPD-Chef Sigmar Gabriel der gesetzlichen Rente im Kampf gegen die Altersarmut wieder mehr Bedeutung geben. Dafür will die SPD das von ihr selbst gemeinsam mit der Union eingeführte Konzept zur Rente ab 67 wieder aufweichen: So sollen Beschäftigte künftig bereits nach 45 Versicherungsjahren ohne Einbußen in Rente gehen können — unabhängig davon, ob sie das gesetzliche Renteneintrittsalter dann schon erreicht haben.

Wer also schon sehr lange versichert ist, könnte nach den SPD-Plänen sogar schon früher als mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Die zusätzlichen Kosten von jährlich rund fünf Milliarden Euro sollen aus der Rentenversicherung finanziert werden, die weit überwiegend von den Beitragszahlern getragen wird.

Die Parteispitze debattierte gestern fast vier Stunden strittig über das Renten-Konzept. Am Ende fand das Konzept eine breite Mehrheit, bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung. Vorgesehen ist auch eine Solidarrente, die der von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) favorisierten Zuschussrente sehr ähnelt. Demnach sollen Arbeitnehmer mit mindestens 40 Versicherungsjahren und 30 Beitragsjahren eine Rente von 850 Euro garantiert erhalten.

Die große Koalition von Union und SPD hatte die Rentenreform 2007 beschlossen. Seit dem laufenden Jahr steigt demnach das gesetzliche Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre schrittweise an: Die Übergangsphase dauert insgesamt 18 Jahre. Zunächst verzögert sich der Rentenstart nur um einen Monat je Geburtsjahrgang, später um zwei Monate. Der Jahrgang 1947 erreicht also derzeit mit 65 Jahren und einem Monat das Rentenalter, 2013 erreicht der Jahrgang 1948 mit 65 Jahren und zwei Monaten die Regelaltersgrenze. Der erste Jahrgang, der im Jahr 2029 tatsächlich bis zum vollen 67. Geburtstag arbeiten muss, ist der Jahrgang 1964. Ausnahme: Wer 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann auch weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschlag in den Ruhestand gehen.

In der Rentenversicherung wird zwischen Versicherungs- und Beitragsjahren unterschieden. Nur die Beitragsjahre bestimmen am Ende die Rentenhöhe. Dazu zählen neben den Zeiten der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auch die Zeiten, in denen ein Versicherter das reguläre Arbeitslosengeld I bezogen hat, Zeiten der Berufsausbildung, der Wehrpflicht und Kindererziehungszeiten. In diesen Zeiten unterbrochener Beschäftigung zahlt der Staat ganz oder teilweise die Beiträge. Für Kinder, die ab 1992 geboren sind, werden drei Jahre Erziehungszeit rentensteigernd angerechnet, für früher geborene Kinder nur ein Jahr.

Versicherungsjahre umfassen neben den Beitragszeiten auch beitragsfreie Zeiten, etwa wenn Eltern für die Erziehung eines Kindes bis zum zehnten Lebensjahr ihre Berufstätigkeit unterbrechen.

(mar, qua)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort