Wichtige Tipps zum Jahresende So können Sie jetzt noch schnell richtig bei der Steuer sparen

Düsseldorf · Steuerzahler müssen entscheiden, ob sie manche ohnehin fällige Ausgabe nicht aus steuerlichen Gründen vorziehen sollten. Gerade gegen Ende des Jahres kann man mit ein paar Tricks richtig Geld sparen.

 Gegen Jahresende rückt leider auch die Steuererklärung wieder näher. (Archiv)

Gegen Jahresende rückt leider auch die Steuererklärung wieder näher. (Archiv)

Foto: dpa/Monika Skolimowska

In den letzten Wochen des Jahres können Bürger durch eine Reihe an Schritten Steuern sparen. Es muss entschieden werden, bestimmte Ausgaben noch im alten Jahr zu tätigen oder gezielt zu verschieben. „Die richtige Taktik kann schnell einige hundert Euro sparen“, sagt dazu Frank Plankermann, Vorsitzender des Steuerberaterverbandes in Düsseldorf.

Quittungen Um den Überblick zu haben, sollten Quittungen schon Ende des Jahres sortiert werden – auch um möglicherweise fehlende Belege noch anfordern zu können.

Investitionen Beruflich genutzte Gegenstände wie Laptop oder Büromöbel sind bis zu einem Preis von 800 Euro netto (952 Euro brutto) als geringwertige Wirtschaftsgüter eingestuft. Ihr Kauf lässt sich sofort abschreiben. Natürlich hat dies nur Sinn, wenn die Güter auch gebraucht werden. Falls nächstes Jahr aber deutlich höhere Einnahmen anstehen, sollten Ausgaben beispielsweise auch für Büromaterial eher verzögert werden, um bei dann höherer Steuerprogression mehr zu sparen. Außerdem könnten höhere Ausgaben nach 2019 verschoben werden, falls dieses Jahr erst sehr wenige Werbungskosten anfielen. „1000 Euro Werbungskosten werden pro Arbeitnehmer sowieso pauschal angerechnet“, sagt Plankermann, „also ist es möglicherweise besser, in einem Jahr diese Summe deutlich zu überschreiten und im anderen Jahr dann die 1000 Euro ohne Belege geltend zu machen.“

Ausgaben-Taktik Falls das Einkommen 2019 und danach sinken wird, beispielsweise wegen des Renteneintritts oder Elternzeit, sollten auch Ausgaben wie Handwerkerkosten oder die Renovierung einer vermieteten Wohnung schon in 2018 bezahlt werden.

Handwerker 20 Prozent von Handwerkkosten im eigenen Haushalt können direkt von der Steuer abgezogen werden. Dies ist aber nur bis zur Ausgaben-Höchstgrenze von 6000 Euro im Jahr möglich, was dann 1200 Euro an Steuerersparnis bringen würde. Wer die Grenze also schon überschritten hat, sollte weitere Zahlungen nach Möglichkeit erst in 2019 leisten. Wichtig: Für das Finanzamt zählt der Termin der Überweisung, nicht das der Arbeiten.

Haushaltsnahe Dienstleistungen Die gleiche Logik gilt für Dienstleistungen im Haus inklusive Kinderbetreuung oder das Bezahlen einer Putzkraft oder eines Pflegers. Hier können bis zu 20.000 Euro im Jahr geltend gemacht werden, was dann maximal 4000 Euro Ersparnis bringen würde.

Krankheitskosten Pflege- und Krankheitskosten können nur von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie die zumutbare Belastung eines Jahres überschreiten. Je mehr Kinder man hat, und um so weniger Einkommen man hat, umso niedriger liegt dieser Grenzwert. Um Steuern zu sparen, ist klug, Ausgaben zu bündeln. Beispiel: Bei einem Ehepaar mit einem Einkommen von 60.000 Euro und zwei Kindern liegt die Zumutbarkeitsgrenze aktuell bei 1735 Euro. Wenn also dieses Jahr schon 1600 Euro für eine Zahnspange ausgegeben wurden, sollten weitere sowieso fällige Gesundheitsausgaben wie Brillen, Massagen oder orthopädische Schuhe nach Möglichkeit noch dieses Jahr bezahlt werden. Gab die Familie dagegen dieses Jahr erst sehr wenig Geld aus für Krankheitskosten, sollten Ausgaben eher nach 2019 verschoben werden.

Freibeträge Freibeträge für 2019 beispielsweise für Werbungskosten sollten jetzt schon beantragt werden, um die Steuerlast schon ab Januar zu senken.

Steuerklassen Verheiratete und in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Arbeitnehmer sollten zum Jahreswechsel überprüfen, ob ihre Lohnsteuerklassen noch optimal passen.

Riester-Rente Für Einzahlungen bei Riester-Renten gibt es nicht nur Zulagen, sie können auch von der Steuer abgesetzt werden. Gerade für Gutverdiener könnte sich also lohnen, die Zahlung am Jahresende noch aufzustocken. Allerdings haben Riester-Renten meistens nur schwache Renditen. „Der Steuervorteil von Riester-Renten wird oft unterschätzt“, sagt Plankermann. Er weist aber auch daraufhin, dass die Auszahlungen der Riester-Rente im Alter dann wiederum steuerpflichtig sind. Das gleiche gilt für die Rürup-Rente, in die vorrangig Selbständige einzahlen.

Fonds-Taktik Bürger, die Fonds oder Aktien in Höhe von einigen zehntausend Euro haben, sollten sich überlegen, ob sie einen Teil am Jahresende verkaufen, nur um den steuerlichen Freibetrag auf Kapitalerträge in Höhe von 801 Euro (Alleinstehende) und 1602 (Verheiratete ) auszuschöpfen. Ein so gestaffelter Verkauf ist rein steuerlich gesehen besser, als später alle Papiere in einem Jahr gleichzeitig zu verkaufen. Außerdem schließt ein Verkauf zum Jahresende nicht aus, den gleichen Betrag Anfang 2019 wieder in einen Fonds anzulegen.

Freistellungsaufträge Freistellungsaufträge bei Geldhäusern sollten überprüft werden, damit Freibeträge auf Kapitalerträge auch ausgenutzt werden.

Spenden Zum Jahresende werden von vielen Organisationen Spenden eingesammelt. Sie können steuerlich geltend gemacht werden.

Sondertilgungen Bei vielen Immobilienkrediten sind zinssparende Sondertilgungen einmal im Jahr möglich. Das sollte geprüft werden, obwohl es mit dem Steuerthema nicht direkt zusammenhängt.

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