Düsseldorf So funktioniert die neue Betriebsrente

Düsseldorf · Betriebliche Altersversorgung soll Altersarmut verhindern. Die jüngste Neuregelung bringt Vorteile, bei der Zielrente aber auch neue Risiken. Vom Staat gibt es mehr Förderung, bei Riester-Renten über den Betrieb eine Steuerersparnis.

Die Betriebsrente wird lukrativer. Die staatliche Förderung steigt. Auch Arbeitgeber erhalten Steuervorteile, wenn sie Geringverdienern Zuschüsse zur Rente zahlen. Zudem gibt es mit der Zielrente bald eine neue Spielart. Sie soll die Rendite für Betriebsrentner verbessern. Dafür ist sie aber riskanter.

Entgeltumwandlung Die Betriebsrente ist nach der gesetzlichen Rente die zweite Säule der Altersvorsorge. Daneben kann man noch privat vorsorgen. Seit 2002 gibt es für jeden Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung, auch wenn man nur Teilzeit arbeitet oder nur einen 450-Euro-Job hat. Das Zauberwort heißt Entgeltumwandlung: Der Arbeitnehmer kann von seinem Chef verlangen, dass ein Teil des Gehaltes zusätzlich für die Altersvorsorge gespart wird.

Staatliche Förderung Die Beiträge aus dem Bruttogehalt können steuer- und sozialabgabenfrei eingezahlt werden. Zwar muss die spätere Betriebsrente versteuert werden, da aber der Steuersatz im Rentenalter meist niedrig ist, lohnt sich die Betriebsrente. Der Arbeitgeber kann die Vorsorge unterschiedlich organisieren. Möglich ist beispielsweise eine Pensionszusage. Dabei verpflichtet sich das Unternehmen, bei Renteneintritt die vereinbarte Leistung auszuzahlen. Dafür muss der Arbeitgeber Rückstellungen bilden. Außerdem gibt es die Pensions- und Unterstützungskassen. Das sind selbstständige Versorgungseinrichtungen, die vom Arbeitgeber finanziert werden. Zudem kann der Arbeitgeber eine Direktversicherung nutzen. Dann schließt er für seinen Beschäftigten eine Lebensversicherung bei einem externen Unternehmen ab und zahlt Beiträge ein.

Zielrente Der Arbeitgeber muss dafür geradestehen, dass der Mitarbeiter später die Rente auch erhält. Diese Haftung ist nach Einschätzung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bisher der "Haupt-Hemmschuh" dafür, dass kleinere Unternehmen ihren Beschäftigten von sich aus meist keine Betriebsrente anbieten. Während in großen Betrieben mit mehr als 1000 Beschäftigten etwa 83 Prozent bereits ihre Betriebsrente ansparen, sind es bei Firmen mit weniger als zehn Arbeitnehmern gerade einmal 28 Prozent. Mit der neuen Zielrente soll das nun geändert werden. Sie kann ab 2018 über Tarifverträge vereinbart werden. Bei der sogenannten "Nahles-Rente" gibt es aber auch keine Garantien mehr. Das Geld der Arbeitnehmer kann dann voll in Aktien am Kapitalmarkt angelegt werden und soll so höhere Renditen bringen. Ob das bei den Arbeitnehmern ankommt, ist fraglich. "Die neue Zielrente ist nur ein Inaussichtstellen. Erstmals können dann auch Betriebsrenten sinken", warnt beispielsweise Mathias Ulbrich (Hochschule Schmalkalden).

Mehr Förderung Immerhin müssen sich ab 2019 die Arbeitgeber bei neuen Verträgen mit mindestens 15 Prozent an der Betriebsrente beteiligen. Insgesamt dürfte die Reform einen Wachstumsschub bei Betriebsrenten bewirken. Denn die "alten" Durchführungswege bleiben und werden zudem verbessert.

Als besonders gelungen bezeichnet Thomas Dommermuth vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung (Altenstadt) die Reform der Riester-Rente, die man grundsätzlich auch über den Betrieb abschließen kann. "Das sollten Geringverdiener unbedingt nutzen", so der Wissenschaftler. Laut Dommermuth wären nun für Geringverdiener Förderquoten von weit mehr als 80 Prozent möglich. So wird die Grundzulage beim Riestern über den Betrieb von 154 auf 175 Euro jährlich erhöht. Gleichzeitig gibt es eine Verbesserung bei der Auszahlung: Wer ab 1. Januar 2018 eine Betriebs-Riester-Rente bekommt, muss davon keine Krankenversicherungsbeiträge mehr abführen. Für Geringverdiener gibt es zudem einen Freibetrag bei der Grundsicherung. Zusatzrenten bis 202 Euro sind nun anrechnungsfrei. Dieser Freibetrag soll regelmäßig angepasst werden. In Zukunft dürften damit die Betriebsrentner mehr von ihrer zusätzlichen Vorsorge haben.

(RP)
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