Siegburg Urteil: Kommune darf Grundsteuer kräftig erhöhen

Siegburg · Hausbesitzer müssen auch kräftige Erhöhungen der Grundsteuer hinnehmen. Die Gemeinden haben bei der Festsetzung weiten Spielraum, wie das Verwaltungsgericht Köln gestern entschied. Mit dieser Begründung billigten die Richter die Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer in Siegburg von 460 auf 790 Prozent für das laufende Jahr (Az. 17 K 704/15, 17 K 706/15).

Die Stadt hatte die drastische Steuererhöhung zur Sanierung ihres Haushalts beschlossen. Die Erhöhung in Siegburg führe weder zu einer unverhältnismäßigen Steuerbelastung noch sei sie willkürlich, betonten die Richter. Gegen die Urteile kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden. Auch in anderen Städten haben in der Vergangenheit Erhöhungen der Grundsteuern für Ärger gesorgt.

(dpa)
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