Schutz gegen Telefon-Abzocke

Ratgeber Wie Kunden sich gegen überhöhte Rechnungen wehren können

Düsseldorf Wer eine Sparvorwahl wählt, kann seine Telefonkosten kräftig senken. Doch wenn der Anbieter unseriös ist oder seine günstigen Preise unangekündigt erhöht, erleben die Verbraucher böse Überraschungen. Wie kann man sich schützen und wehren?

Ansage beachten Seit 1. August müssen Anbieter einer Sparvorwahl ihren Kunden am Anfang des Gespräches mitteilen, wie teuer es pro Minute ist. Genau hinhören: Es scheint Anbieter zu geben, die ihre Ansage so missverständlich formulieren, dass man Cent und Euro miteinander verwechselt. Im Zweifelsfall auflegen.

Tabelle aktuell halten Manche Anbieter von Sparvorwahlen erhöhen gezielt den Preis und hoffen, dass viele Nutzer noch alte Tariftabellen nutzen oder immer die gleiche Sparvorwahl nutzen. Dagegen kann man sich nur schützen, indem man stets eine aktuelle Tariftabelle nutzt – und beim Gesprächsanfang den Preis genau registriert.

Richtig tippen Es gibt einige teure Anbieter, die eine Netzvorwahl haben, die der eines echten Billiganbieters sehr ähnelt. Genaues Hinschauen lohnt.

Zahlung stoppen Wer auf seiner Telefonrechnung überhöhte Forderungen von Anbietern einer Sparvorwahl findet, sollte bei dem Unternehmen per Einschreiben Widerspruch einlegen (die Adresse steht auf der Telekomrechnung). Er sollte der Telekom mitteilen, dass er diesen Teil der Rechnung nicht zahlt – und die Überweisung kürzen. Wer der Telekom eine Abbuchungserlaubnis erteilte, sollte schnell handeln, um die zu hohe Abbuchung zu verhindern. Sonst muss die Hausbank das Geld zurückfordern.

Netzagentur einschalten Die Bundesnetzagentur ist wegen der immer neuen Fälle von Abzocke am Telefon besorgt. Darum sollte sie über fragwürdige Fälle informiert werden (Tel. 030/22480-500). Die Behörde überprüft die Fälle. Im September etwa verbot sie dem Betreiber der Vorwahl 01063 wegen fehlender oder fehlerhafter Preisansage, Gebühren zu nehmen.

Klagen? Thomas Bradler von derVerbraucherzentrale NRW hält eine Klage für schwierig, da Anbieter die Preise frei festlegen dürfen. Karin Thomas-Martin von der Verbraucherzentrale Baden-Würtemberg weist im Fall der besonders umstrittenen "010040" aber darauf hin, dass der Anbieter die Preiserhöhung auf 1,99 Euro/Minute nicht wie vorgeschrieben im Amtsblatt der Netzagentur veröffentlichte. Daher sei der Tarif ungültig.

Ein Topjurist will nun mit einer Zahlungsverweigerung gegen die "010040" einen Gerichtsprozess erzwingen. Ein Erfolg könnte weitere Betroffene anspornen. Man sollte also erst einmal nicht zahlen, und das Ergebnis solcher Verfahren abwarten.

(RP)
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