Finanzminister verspricht Neuer Gesetzesvorschlag - Grundsteuer wird innerhalb einer Gemeinde nicht steigen

Berlin · Der Bundesfinanzminister hat seinen Gesetzesvorschlag für die Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Doch die Union droht weiter mit einer Blockade. Bis zum Jahresende muss das Gesetz aber in Kraft treten.

 Finanzminister Olaf Scholz (SPD) will durchsetzen, dass Eigentümer von wertvollen Immobilien künftig mehr Grundsteuer bezahlen müssen.

Finanzminister Olaf Scholz (SPD) will durchsetzen, dass Eigentümer von wertvollen Immobilien künftig mehr Grundsteuer bezahlen müssen.

Foto: dpa/Wolfgang Kumm

Die Union droht damit, die Grundsteuer-Pläne von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) im Bundestag zu blockieren. „Ohne Länder-Öffnungsklausel stimmen wir der Reform nicht zu“, erklärte der für Finanzen zuständige Unionsfraktionsvize Andreas Jung (CDU). Scholz hat seinen Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer am Dienstag in die Abstimmung zwischen den verschiedenen Ministerien geben. Eine Öffnungsklausel für die Länder enthält der Entwurf nicht. Dennoch setzt der Minister auf einen Kabinettsbeschluss noch im April. Die Reform muss nach einer Vorgabe des Verfassungsgerichts bis Ende des Jahres im Bundesgesetzblatt stehen.

Die Union kritisiert den Reformvorschlag von Scholz, weil er bei der Neuberechnung der Grundsteuer die Mieten miteinbeziehen will und so eine wertabhängige Reform anstrebt. Vor allem die CSU propagiert dagegen ein wertunabhängiges, reines Flächenmodell, wonach sich die Grundsteuer nur an der Größe eines Grundstücks orientieren würde. Die Reform wird wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen nötig. Aktuell werden noch Grundstückswerte von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland genutzt. Die Grundstücke sollen nun zum 1. Januar 2022 neu bewertet werden, danach alle sieben Jahre. Dabei sollen vor allem der Wert des Bodes und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Erstmals soll die neu berechnete Grundsteuer 2025 fällig werden.

Innerhalb einer Gemeinde werde das Steueraufkommen durch seine Reform nicht erhöht, betonte Scholz. Es werde in der Kommune aber zu Höher- und Niedrigbewertungen von Immobilien kommen. Auch das jährliche Steueraufkommen von derzeit 14,8 Milliarden Euro werde weder steigen noch sinken, versprach der Minister. Damit diese Neubewertung nicht zu massiven Anstiegen bei der Steuer führt, würden die ermittelten Werte durch die starke Absenkung der Steuermesszahl wieder deutlich verringert. Sie Messzahl soll laut Scholz nur noch bei 0,00034 liegen. Wie hoch die Steuer am Ende genau ausfällt, bestimmen die Kommunen mit dem so genannten Hebesatz.

Scholz gab sich zuversichtlich, dass die Kommunen auf mögliche Mehreinnahmen durch die Reform verzichten. „Man kann mal davon ausgehen, in Berlin, in Hamburg, in München, in Düsseldorf, in Frankfurt, in Stuttgart, in Leipzig, in vielen, vielen anderen Orten, die sehr attraktiv sind, und wo die Grundstückswerte massiv gesteigert worden sind, werden die Bürgermeister und die Stadträte die Hebesätze dramatisch absenken“, sagte er. „Ich gehe mal davon aus, dass das flächendeckend in ganz Deutschland der Fall sein wird.“ (mit dpa)

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