Europäisches Parlament Schockbilder auf Zigarettenpackungen

Brüssel · Das Europäische Parlament hat für strengere Regeln bei Aufmachung und Inhalt von Produkten der Tabakindustrie gestimmt. In einigen Punkten wurden die Forderungen aus der Kommission aber abgeschwächt oder sogar verworfen.

Auch in Deutschland werden Schockfotos auf Zigarettenpackungen Pflicht. Das Europaparlament hat gestern neue Auflagen für die Tabakbranche beschlossen, um das Rauchen unattraktiver zu machen. Aufgrund massiver Lobby-Einflussnahme von Phillip Morris und Co. schwächten die Abgeordneten den ursprünglichen Entwurf der Kommission jedoch ab. Das sind die wichtigsten Eckpunkte: Warnhinweise Alle Packungen von Zigaretten müssen Warnhinweise wie "Rauchen ist tödlich" und dazu warnende Bilder — etwa von zerfressenen Lungen — tragen. Beides muss 65 Prozent der Vorder- und der Rückseite der Packung einnehmen. Bislang erstrecken sich die Warnungen über ungefähr ein Drittel der Packungsflächen. Zudem sind Schockfotos bisher in Deutschland nicht vorgeschrieben. Die Kommission hatte für strengere Regeln plädiert — und wollte die Warnhinweise über Dreiviertel der Packung erstrecken. Der Markenname steht künftig am unteren Schachtelrand. Erwägungen, Markenlogos ganz zu verbieten und Einheitsschachteln vorzuschlagen, ließ die Kommission früh fallen. Die Lobby protestierte dagegen und verwies auf einen illegalen Eingriff in Eigentumsrechte. Slim-Zigaretten Extra dünne Slim-Zigaretten mit weniger als 7,5 Millimeter Durchmesser werden, anders als die Kommission es wollte, nicht verboten. Jedoch wird es Verpackungen, mit denen die Industrie vor allem jungen Mädchen das Rauchen schmackhaft machen will — etwa in Form einer Lippenstifthülle — künftig nicht mehr geben. Eine Zigaretten-Packung muss zudem mindestens 20 Zigaretten enthalten. Zusatzstoffe Menthol-Zigaretten werden langfristig verbannt — dürfen aber noch fünf Jahre lang auf dem Markt bleiben. Andere Zusatzstoffe wie Schokolade oder Vanille, die das Tabakaroma charakteristisch verändern, werden ebenfalls verboten.

E-Zigaretten Elektronische Zigaretten können weiter in Tabakgeschäften verkauft werden. Anträge, sie als medizinische Produkte einzustufen und nur über Apotheken zu verkaufen, wurden zurückgewiesen. Sie dürfen jedoch nicht mehr als 30 mg/ml Nikotin enthalten und müssen Gesundheitswarnungen auf der Verpackung tragen.

Verfahren Bevor die Regeln in Kraft treten, muss noch eine Einigung mit den EU-Ländern gefunden werden. Die Regeln sollen vor der Europawahl im Mai 2014 in trockenen Tüchern sein. Die EU-Staaten haben dann zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Mit dem Gesetz will die EU vor allem Jugendliche davon abhalten, überhaupt mit dem Rauchen anzufangen. Denn durch Tabakkonsum sterben in der EU rund 700 000 Menschen pro Jahr. Mit einer aggressiven Lobby-Kampagne versuchten Tabak-Konzerne die Vorschriften zu beeinflussen. So warnte Philip Morris davor, dass 175 000 Jobs gefährdet sein könnten. Gleichzeitig wurde behauptet, die neuen Regeln würden am Ende nicht vom Rauchen abschrecken.

(RP)
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