Schäuble klagt gegen Brüsseler Beschluss

Berlin (mar). Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) klagt gegen das EU-Verbot der besonderen steuerlichen Förderung von Firmensanierungen. Die Sanierungsklausel im deutschen Steuerrecht erlaubt es dem Käufer, die Verluste der übernommenen Firma steuerlich abzusetzen.

Aus Sicht der EU-Kommission ist dies eine unerlaubte Beihilfe, die gesunde Unternehmen benachteiligt. Die Bundesregierung sieht das anders. Sie werde eine Nichtigkeitsklage vor dem EU-Gerichtshof erheben, hieß es gestern. Die Klage habe aber keine aufschiebende Wirkung: Die Finanzämter müssten gewährte Steuervorteile von Firmen zurückfordern, solange der EU-Beschluss nicht aufgehoben sei.

(RP)
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