Historischer „Me Too“-Prozess: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Harvey Weinstein auf
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Erfurt Schärfere Regeln für befristete Arbeitsverträge

Erfurt · Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat die Befristung von Arbeitsverhältnissen erschwert (BAG 7 AZR 107/12). Demnach muss zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung klar sein, dass nach dem geplanten Ende des Arbeitsverhältnisses kein dauerhafter Bedarf mehr besteht. "Hierüber hat der Arbeitgeber bei Abschluss des Arbeitsvertrages eine entsprechende Prognose zu erstellen", heißt es. Ein "möglicherweise vorübergehender Bedarf" reiche als Begründung nicht. Geklagt hatte eine Sachbearbeiterin, die im Landkreis Leer für die Betreuung von Hartz-IV-Empfängern zuständig war.

Der Bund hatte es den Landkreisen zunächst nur von 2005 bis 2010 ermöglicht, anstelle der Arbeitsagenturen diese Betreuung zu übernehmen. Ab 2010 wurde dieses Optionsmodell aber unbefristet verlängert. Die Zahl der Befristungen ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen und lag laut Statistischem Bundesamt 2011 bei 8,9 Prozent aller Arbeitnehmer. Befristungen sind ein zentrales Thema im Wahlkampf.

(maxi)
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