Köln Sal. Oppenheim: Für Esch bleibt es bei einer Geldstrafe

Köln · Neun Monate nach dem Urteil im Sal.-Oppenheim-Prozess akzeptiert die Kölner Staatsanwaltschaft die Geldstrafe für den Unternehmer Josef Esch. Die Anklagebehörde zog ihre Revision gegen das Urteil zurück. Im Fall der ebenfalls verurteilten vier Ex-Bank-Manager halte man aber an der Revision fest. Ziel ist eine höhere Strafe. Esch war im Juli 2015 vom Kölner Landgericht wegen des "fahrlässigen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften" als einziger lediglich zu einer Geldstrafe von 495.000 Euro verurteilt worden.

Die Ex-Banker waren wegen schwerer Untreue zu Haftstrafen verurteilt worden - in drei Fällen auf Bewährung, im Fall des früheren Risikomanagers Carl Friedrich Janssen zu zwei Jahren und zehn Monaten. Laut Gericht haben die Verurteilten ebenfalls Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. In dem Prozess ging es vor allem um riskante Investments der Bank beim später pleitegegangenen Arcandor-Konzern. Laut Kölner Gericht entstand Sal. Oppenheim ein Gesamtschaden von rund 103 Millionen Euro.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort