Düsseldorf RWE und RAG sollen mehr für Bergbau-Geschädigte tun

Düsseldorf · Bürger, deren Häuser der Steinkohle-Bergbau geschädigt hat, sollen Ansprüche leichter geltend machen können. Der Zechenkonzern RAG sagt zu, dass er bei Bergschäden die Beweislastumkehr nicht in Abrede stellen will. Beim Streit über Bergschäden in Grenzgebieten muss er (und nicht der Anwohner) seine Position beweisen. Dies soll etwa für die Bergwerke West, Walsum, Lohberg und Lippe gelten. Zudem zahlt die RAG im Streitfall einen Sachverständigen. So steht in einem Papier von RWE, RAG und Wirtschaftsministerium, das ein Landtags-Ausschuss gestern beriet. "Die Menschen fordern zu Recht eine faire Regulierung der Schäden", hieß es weiter.

RWE sagte zu, im rheinischen Braunkohle-Revier bis 2014 den Lärmschutz zu verbessern, "betriebliche Maßnahmen an das Schlafbedürfnis der Anrainer anzupassen" und Feinstaubmessungen zu veröffentlichen. Mit Interesse werden die Bürger um Erkelenz den Satz lesen: "Der Braunkohleplan müsste geändert werden, wenn sich die Grundannahmen für den Plan wesentlich ändern." Seit Tagen gibt es Spekulationen, RWE wolle wegen abnehmender Wirtschaftlichkeit der Braunkohle den Abbau früher als 2045 beenden. RWE versicherte nun in einem Brief an Stadt und NRW-Ministerpräsidentin, dass man an Garzweiler II und der Umsiedlung der Ortschaften festhalte.

(anh)
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