Rundfunkbeitrag Beitragsservice verschickt 25 Millionen "Mahnmaßnahmen"

Köln · Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio musste 2015 wegen ausstehender Rundfunkbeiträge deutlich aktiver werden als noch 2014.

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Foto: dpa, dan soe sab

Das geht aus dem Jahresbericht hervor, den der GEZ-Nachfolger am Dienstag in Köln veröffentlichte. Die Zahl der Mahnmaßnahmen - von Zahlungserinnerungen bis zu Vollstreckungsersuchen - stieg um rund 20 Prozent auf 25,4 Millionen. Die Einnahmen zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender gingen hingegen im vergangenen Jahr leicht zurück - erstmals seit der Umstellung des Finanzierungssystems 2013.

"Der wesentliche Anstieg der Mahnmaßnahmen hat vor allem mit den Direktanmeldungen zu tun", sagte der Geschäftsführer des Beitragsservices, Stefan Wolf. Dabei handelt es sich um potenzielle Zahler, die der GEZ-Nachfolger in den vergangenen Jahren am Ende selbst angemeldet hat, da sie zuvor gar nicht oder nicht ausreichend auf seine Schreiben reagiert hatten. "Die Forderungen aus der Direktanmeldung treffen ein Klientel, das sich oft recht zögerlich verhält. Man reagiert nicht, man lässt es mal drauf ankommen, am Ende zahlt man vielleicht doch", sagte Wolf.

Elf Prozent aller Beitragskonten sind im Mahnverfahren

Insgesamt befanden sich Ende 2015 fast elf Prozent der Beitragskonten in einem Mahnverfahren. Die Quote variiert in den Sendegebieten. Sind es beim Bayerischen Rundfunk (BR) 8,77 Prozent, sind in Bremen bei Radio Bremen 13,09 Prozent betroffen. "Aber wir sehen da keine Massenbewegungen", sagte Wolf. Es gebe unterschiedliche Gründe, warum Menschen nicht zahlten - etwa, weil sie es einfach mal vergessen oder das Geld gerade nicht haben. "Das mit reiner Zahlungsunwilligkeit zu verbinden, springt zu kurz."

Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pro Haushalt berechnet. Zuvor war das Kriterium, ob man ein Radio oder einen Fernseher besaß - heute lassen sich Rundfunksendungen aber auch am Computer oder am Smartphone verfolgen. Die Umstellung führte zunächst zu deutlich mehr Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag. Viele, die zuvor nicht gezahlt hatten, wurden nun vom System erfasst. 2013 wurden dem Beitragsservice die Daten der Einwohnermeldeämter übermittelt. 2018 soll es erneut einen solchen Meldedatenabgleich geben.

Als Reaktion auf die Mehrerträge war der Rundfunkbeitrag zum 1. April 2015 um 48 Cent auf 17,50 Euro pro Monat gesunken. Unter anderem deshalb gingen die Einnahmen für das Gesamtjahr leicht auf rund 8,131 Milliarden Euro zurück - eine Verringerung um 193 Millionen Euro. "Wir planen mit keinem weiteren Ertragsanstieg mehr. Das Beitragsvolumen hat sein Maximum in diesem Modell erreicht", sagte Wolf.

Ob der Beitrag wegen des zurückliegenden Einnahmeüberschusses abermals sinkt, werden die Regierungschefs der Länder aller Voraussicht nach erst im Oktober entscheiden. Die Expertenkommission KEF schlägt vor, ihn abzusenken, warnt aber gleichzeitig, dass er ab 2021 wegen höherer Kosten bei den Sendern schon wieder steigen müsse.

Gerichtentscheid steht an

Unterdessen prüft das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch (10 Uhr) erneut die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. Auf dem Prüfstand steht nun die Frage, ob der Rundfunkbeitrag eine Steuer ist, für deren Regelung den Bundesländern die Gesetzgebungskompetenz fehlt, und ob die Regelung des Rundfunkbeitrags mit dem Gleichbehandlungsgebot vereinbar ist. Mitte März hatte das Gericht bereits Klagen von Bürgern ohne Rundfunkgeräte abgewiesen.

Die Auffassung der Kläger, dass der Beitrag eine Steuer sei, weisen die öffentlich-rechtlichen Anstalten zurück. Steuern würden ohne Bezug zu individuellen Gegenleistungen erhoben. Die Gegenleistung für die Rundfunkgebühr seien die Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Seit Januar 2013 wird der Rundfunkbeitrag von mittlerweile 17,50 Euro monatlich je Wohnung erhoben - unabhängig davon, ob sich dort überhaupt ein Rundfunkempfangsgerät befindet.

(felt/dpa)
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