Einzelhandel und Gastronomie Ruf nach Aufstockung der Corona-Hilfen wird lauter
Düsseldorf · Sowohl der Handel als auch der Gaststättenverband Dehoga kritisieren die Obergrenzen bei der Förderung von Unternehmen. Beiden droht unter 2G-Regeln erneut eine deutliche Geschäftsverschlechterung.
Die Verlängerung der staatlichen Corona-Hilfen bis Ende März des kommenden Jahres soll notleidenden Unternehmen erneut eine Atempause verschaffen. Doch aus Sicht des Handelsverbands Deutschland reicht das, was der noch amtierende Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zuletzt verkündet hat, nicht aus. Er begrüße die beschlossene Verlängerung der Überbrückungshilfe III, sehe jedoch Anpassungsbedarf bei den Antragskriterien und den Förderhöchstgrenzen, erklärte der Handelsverband Deutschland (HDE).
Im Klartext: Aus Sicht des HDE sind die Umsatzgrenzen zu hoch und die Fördergrenzen zu niedrig angesetzt. Bei der Überbrückungshilfe IV, die bis März 2022 läuft, gilt weiterhin als Voraussetzung, dass ein Unternehmen im Vergleich zum entsprechenden Kalendermonat im Jahr 2019 wegen der Corona-Beschränkungen 30 Prozent weniger Umsatz gemacht haben muss. Dann erst bekommt es seine Betriebskosten ersetzt. Statt bisher bis zu 100 Prozent der betrieblichen Fixkosten werden künftig allerdings nur maximal 90 Prozent dieser Kosten erstattet. Das wurde auf Empfehlung des Bundesrechnungshofes beschlossen.
Der HDE kritisiert unter anderem die Eintrittshürden für die Unternehmen: „Sie sind an diversen Stellen darauf ausgelegt, nicht oder möglichst wenig zu zahlen, und gehen völlig an der Lebensrealität vorbei. Es erfolgt keine tagesgenaue Abrechnung der Schäden, hinzu kommen zu viel Bürokratie, Komplexität und eine zu lange Bearbeitungsdauer“, beklagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Eine Beantragung der Überbrückungshilfen müsse folglich auch bei Umsatzverlusten von weniger als 30 Prozent ermöglicht werden. „Wichtig ist, die Umsatzschwelle auf 15 Prozent herunterzusetzen sowie die bereits durch den Lockdown im ersten Halbjahr aufgebrauchten Höchstgrenzen zu verdoppeln und als Bezugspunkt das Vorkrisenjahr 2019 fortzuschreiben.“ Die Höchstgrenze der Hilfen für ein einzelnes Unternehmen liegt nach den neuen Regeln bei zwölf Millionen Euro.
Auch das Gastgewerbe hat sich für Nachbesserungen ausgesprochen. „Nachjustierungen bei den Hilfen sind unerlässlich. Es braucht ausreichende Corona-Hilfen für alle betroffenen Unternehmen – unabhängig von Umsatzgröße und Mitarbeiterzahl“, so Guido Zöllick, Präsident des Branchenverbandes Dehoga. Eine Deckelung der Höhe der Hilfen dürfe es nicht geben. Beiden Bereichen droht bei (teilweisem) Lockdown und/oder verschärften 2G-Regeln erneut ein Geschäftseinbruch.
Schwieriger geworden ist es auch für die Betreiber der Weihnachtsmärkte. Für sie gibt es immerhin erleichterte Abschreibungsmöglichkeiten für verderbliche Ware; zudem werden die Hürden für den Eigenkapital-Zuschuss gesenkt, der Teil der Überbrückungshilfe ist: Künftig müssen sie für einen Monat einen relevanten Umsatzrückgang nachweisen. Soloselbstständige ohne Fixkosten können als Neustarthilfe weiter 1500 Euro im Monat erhalten, also 4500 Euro bis Ende März.
Verlängert wurden auch die Regeln für die Kurzarbeit. Wenn mindestens zehn Prozent der Belegschaft keine Arbeit mehr haben, kann das Unternehmen Kurzarbeit anmelden. Auch der Zugang von Leiharbeitnehmern wird bis Ende März 2022 verlängert.