Entlastung für Unternehmen und Beschäftigte Rentenbeiträge sinken

Berlin · Im Jahr 2013 sollen Unternehmen und Beschäftigte um 2,7 Milliarden Euro entlastet werden. Arbeitsministerin von der Leyen hat gleichzeitig aber auch ihr Rentenpaket vorgelegt, um Altersarmut mehr zu bekämpfen.

Von den Milliardenüberschüssen in den Sozialkassen sollen nun auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung wird voraussichtlich ab Januar 2013 von derzeit 19,6 auf dann nur noch 19 Prozent sinken. Für einen Arbeitnehmer mit einem Einkommen von 3000 Euro brutto pro Monat bedeutet dies eine monatliche Entlastung von 9 Euro. Die endgültige Entscheidung über die Höhe des Beitragssatzes fällt erst im Herbst.

Die 19 Prozent legt Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) in ihrem Gesetzentwurf zur Rentenreform zugrunde. Die Ministerin hat gestern den Entwurf zur Abstimmung an die anderen Ministerien verschickt. Die Reform, die vor allem auf Schutz vor künftiger Altersarmut zielt, soll am 29. August vom Kabinett verabschiedet werden und zum 1. Juli 2013 in Kraft treten."Wir müssen die Altersarmut bekämpfen, sonst verliert unser Rentensystem seine Akzeptanz", sagte von der Leyen. An den Plänen der Ministerin gab es bereits viel Kritik von Opposition und Gewerkschaften, aber auch vom Koalitionspartner FDP und von der Rentenversicherung. Im Gesetzentwurf ist sie ihren Kritikern teilweise entgegen gekommen. Besonders umstritten ist das Herzstück der Reform, die Zuschussrente.

Zuschussrente Ziel ist es, Geringverdiener, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, im Alter finanziell besser auszustatten als jene, die weniger fleißig waren. Wer mindestens 40 Versicherungsjahre und 30 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen kann, erhält eine Aufstockung seiner Rente auf bis zu 850 Euro monatlich. Im Vergleich zu den Eckpunkten hat von der Leyen bei der Zuschussrente die Familienkomponente noch ausgebaut. Voraussetzung für die Zuschussrente ist auch, dass die Anspruchsberechtigten privat vorgesorgt haben.

Kombirente Die Kombirente soll Arbeitnehmern einen flexiblen Eintritt in den Ruhestand ermöglichen. Während Frührentner heute bei einem Hinzuverdienst von mehr als 400 Euro monatlich herbe Rentenabschläge hinnehmen müssen, regelt die neue Kombi-Rente den Hinzuverdienst deutlich großzügiger. Frührentner dürfen künftig so viel dazu verdienen, bis die Kombination aus Rente und Verdienst die Höhe des früheren Einkommens erreicht. Wobei das höchste Jahreseinkommen der vergangenen 15 Jahr zu Grunde gelegt wird. Dieser Teil der Rentenreform ist in der schwarz-gelben Koalition nicht strittig.

Selbstständige Um Selbstständige vor Altersarmut zu schützen, will die Regierung eine Versicherungspflicht einführen. Sie sollen sich möglichst über die gesetzliche Rente absichern. Von der Vorsorgepflicht ausgenommen sind Selbstständige über 50 Jahre und solche, die über berufsständische Versorgungswerke vor Altersarmut geschützt sind wie Ärzte, Anwälte und Architekten oder andere Sicherungssysteme haben wie Künstler und Landwirte.

Finanzierung der Reform Bis zum Jahr 2030 werden die Ausgaben insgesamt auf 3,8 Milliarden Euro pro Jahr aufwachsen. Am teuersten ist die Zuschussrente. Nach den Berechnungen des Ministeriums startet sie im kommenden Jahr mit nur 50 Millionen Euro. Rund 25 000 Ruheständler sollen profitieren. Wegen des rasch wachsenden Kreises der Anspruchsberechtigten werden allerdings auch die Ausgaben für die Rentner mit Zuschuss schnell steigen. 2030 sollen sie bei 3,2 Milliarden Euro liegen.

Steigende Kosten verursachen auch die Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente: Parallel zur Reform der Rente mit 67 wird die Zurechnungszeit für Erwerbsgeminderte, die sich rentensteigernd auswirkt, um zwei Jahre erweitert. Die Kosten für die Änderungen werden 2030 bei rund einer Milliarde Euro liegen. Finanziert werden soll die Reform durch einen Mix aus Steuer- und Beitragsmitteln. Zudem verspricht sich der Bund Einsparungen bei der Grundsicherung, wenn Geringverdiener eine Zuschussrente erhalten.

(qua)
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