Düsseldorf Schon 12 000 Anträge auf die Rente mit 63

Düsseldorf · Ab 1. Juli können Arbeitnehmer vorzeitig ohne Abschlag in Ruhestand gehen. Schon jetzt stapeln sich die Anträge.

Was von der Rente übrig bleibt
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Foto: ap

Die abschlagfreie Frührente 63 stößt bei den Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen auf großes Interesse. Eine Woche vor dem Start am 1. Juli liegen den Versicherungsträgern in NRW rund 3350 Anträge vor, wie die Sprecher der Rentenversicherungen Rheinland und Westfalen mitteilten. Die Zahl steige täglich. Allein in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf wurden bisher 1750 Gesuche eingereicht. Bundesweit zählten die verschiedenen Versicherungsträger wie Deutsche Rentenversicherung und Knappschaft insgesamt 12 000 Anträge.

Das Bundessozialministerium reagierte gelassen. Die Zahl sei nicht überraschend und auch nicht besonders hoch, sagte ein Sprecher. Bereits nach altem Recht hätten etwa 150 000 Menschen im Jahr eine Rente mit 63 angepeilt, obwohl sie dafür noch Abschläge hinnehmen mussten. Die Neuregelung locke maximal 50 000 weitere Menschen.

Wie reagiert die Wirtschaft?

Die Unternehmen haben große Vorbehalte und rechnen mit einer Frühverrentungswelle. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) fürchtet, dass die Rente mit 63 den Fachkräfte-Mangel beschleunige und so der Wirtschaft schade. Die Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt begrüßte hingegen das Interesse der Arbeitnehmer. "Gerade in unseren Branchen sind viele gesundheitlich nicht in der Lage, bis 65 zu arbeiten. Kaum ein Bauarbeiter hält bis zu dieser Regelaltersgrenze durch", sagte IG BAU-Chef Robert Feiger.

Wer kann die Rente mit 63 nutzen?

Wer 63 Jahre (und älter) ist, 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und noch keine Rente bezieht, kann ab 1. Juli die "Altersrente für langjährig Versicherte" bekommen. Das sind laut Bundesarbeitsministerium anfänglich 200 000 Personen. Wer bereits im Ruhestand ist, kann die neue Regelung nicht nachträglich nutzen. Jedoch kann ein Rentenantrag zurückgenommen werden, solange noch kein bindender Rentenbescheid erteilt wurde.

Warum steigt die Grenze?

Da die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben wird, steigt auch die Grenze zur "Altersrente für langjährig Versicherte". Wer Jahrgang 1953 ist, kann (wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind) mit 63 Jahren und zwei Monaten gehen, Jahrgang 1954 mit 63 Jahren und vier Monaten und so fort. Für die Jahrgänge ab 1964 liegt die Grenze für den vorzeitigen Rentenbeginn bei 65 Jahren.

Welche Zeiten zählen?

Bei der Berechnung der 45 Versicherungsjahre zählen alle Zeiten, in denen der Betroffene (sozialversicherungspflichtig oder selbstständig) gearbeitet und Pflichtbeiträge an die Rentenkasse gezahlt hat. Es zählen auch Zeiten aus Wehr- und Zivildienst. Nicht berücksichtigt werden dagegen Zeiten des Schul- und Hochschulbesuchs.

Wird Arbeitslosigkeit anerkannt?

Die Fraktionsspitzen einigten sich darauf, dass bei der Berechnung der Versicherungsjahre alle Zeiten berücksichtigt werden, in denen der Betroffene die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I bezogen hat. In diesen Zeiten haben die Arbeitsagenturen für ihn auch Rentenbeiträge entrichtet. Die Union gab damit ihre Forderung auf, die Anrechnung auf fünf Jahre Arbeitslosigkeit zu begrenzen. Dagegen werden Zeiten, in denen der Betroffene die Fürsorgeleistung Hartz IV (Arbeitslosengeld II) erhalten hat und die Arbeitsagenturen keine Rentenbeiträge gezahlt haben, nicht angerechnet.

Wo stellt man den Antrag?

Den Antrag stellt man bei seinem Rentenversicherungs-Träger. Das ist meist die Deutsche Rentenversicherung, in der die frühere BfA und die Landesversicherungsanstalten aufgegangen sind. Wer allerdings auch nur einen Monat in einem knappschaftlichen Betrieb gearbeitet hat, wird weiterhin bei der Knappschaft in Bochum erfasst.

(anh/dpa)
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