Leipzig Regenwette ist kein illegales Glücksspiel
Leipzig · Ein Möbelhaus darf seinen Kunden Wetten aufs Wetter als Werbeaktionen anbieten. Solche Regen-Wetten seien kein illegales Glücksspiel, urteilte das Bundesverwaltungsgericht (Az.: BVerwG 8 C 7.13). Eine schwäbische Möbelhauskette hatte 2011 damit geworben, dass, falls es an einem bestimmten Tag am Flughafen Stuttgart regne, die Kunden ihr Geld zurückbekommen sollten.
10.07.2014
, 10:00 Uhr
Die Behörden hatten das untersagt.