Leipzig Regenwette ist kein illegales Glücksspiel

Leipzig · Ein Möbelhaus darf seinen Kunden Wetten aufs Wetter als Werbeaktionen anbieten. Solche Regen-Wetten seien kein illegales Glücksspiel, urteilte das Bundesverwaltungsgericht (Az.: BVerwG 8 C 7.13). Eine schwäbische Möbelhauskette hatte 2011 damit geworben, dass, falls es an einem bestimmten Tag am Flughafen Stuttgart regne, die Kunden ihr Geld zurückbekommen sollten.

Die Behörden hatten das untersagt.

(dpa)
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