Hamburg Redtube: Abmahnungen sind unzulässig

Hamburg · Die Abmahnwelle gegen Nutzer des Internetportals Redtube scheint vorerst gestoppt. Das Portal, auf dem Nutzer Porno-Filme angucken können, hat am Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Schweizer Firma The Archive erwirkt.

Diese darf künftig keine weiteren Abmahnungen mehr verschicken, berichtet die "Bild"-Zeitung. In den vergangenen Wochen wurden mehrere Tausend Nutzer von der Rechtsanwaltskanzlei U+C im Auftrag von The Archive abgemahnt, weil diese angeblich durch das Anschauen eines Clips Urheberrechte verletzt hätten. Die bereits ausgesprochenen Abmahnungen sind laut Beschluss des Landgerichts Hamburg unzulässig. Es sei für die Nutzer nicht erkennbar gewesen, dass der fragliche Film urheberrechtlich geschützt war.

(RP)
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