BGH-Urteil Deutsche Umwelthilfe darf weiter klagen und abmahnen

Leipzig · Vielen ist die Deutsche Umwelthilfe ein Dorn im Auge. Jetzt hat der Bundesgerichtshof die Position des Verbraucherschutzverbandes gestärkt. Mit einer eindeutigen Entscheidung.

 Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, ist das Gesicht des Verbraucherschutzverbandes.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, ist das Gesicht des Verbraucherschutzverbandes.

Foto: dpa/Marijan Murat

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kann weiter als Verbraucherschutzverband abmahnen und klagen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Donnerstag in Karlsruhe, dass der Verband eine Klagebefugnis habe und kein Rechtsmissbrauch vorliege. In dem Verfahren ging es nicht um die Klagen der Umwelthilfe auf Diesel-Fahrverbote in Städten, sondern um Klagen wegen Verstößen gegen den Verbraucherschutz. (Az. I ZR 149/18)

Auslöser für das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof war ein Rechtsstreit der DUH mit einem Autohändler aus dem Raum Stuttgart, der nach Ansicht der Umwelthilfe Verbraucher in einer Werbung unzureichend über Kraftstoffverbrauch und Kohlendioxidemissionen eines Neuwagens informiert hatte. Der Autohändler hielt die Klage für unbegründet und für rechtsmissbräuchlich. Der Bundesgerichtshof wies nun die Revision des Händlers gegen die Urteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Stuttgart zurück, die der Umwelthilfe jeweils recht gegeben hatten.

Im konkreten Fall klagte die Umwelthilfe als Verbraucherschutzverband und nicht wie in den Diesel-Verfahren vor den Verwaltungsgerichten als anerkannte Naturschutzorganisation. In dem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ging es vor allem darum, ob die DUH ihre Position als klagebefugter Verband missbraucht.

Kritik gibt es vor allem vom Mittelstand. „Dem Abmahnwahnsinn in Deutschland muss ein Riegel vorgeschoben werden“, sagte Christian von Stetten, Chef des Parlamentskreises Mittelstand (PKM) in der Unionsfraktion, unserer Redaktion. „Wir müssen gesetzlich regeln, dass die Abmahngebühren künftig der Staatskasse zufließen und nicht mehr dem abmahnenden Verein“, sagte der CDU-Politiker. Dann würden die Einnahmen der gesamten Bevölkerung und nicht der Umwelthilfe zugutekommen. „Ein Verein wie die Deutsche Umwelthilfe, der weniger als 400 Mitglieder, aber 100 Angestellte hat, muss genau untersucht werden“, fügte von Stetten hinzu.

(mja/AFP)
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