Kartellamt deckt Absprachen auf 150-Millionen-Strafe für Lebensmittelriesen

Bonn · Das Bundeskartellamt hat Preisabsprachen zwischen großen Handelskonzernen wie Edeka, Rewe, Metro und Aldi sowie Produzenten wie Ritter Sport und Haribo geahndet. Die jetzt ausgesprochene Strafe ist das Ergebnis von fünf Jahren Ermittlungsarbeit.

 Das Bundeskartellamt hat hohe Bußgelder gegen Lebensmittelkonzerne und Markenartikel-Hersteller wegen unerlaubter Preisabsprachen verhängt.

Das Bundeskartellamt hat hohe Bußgelder gegen Lebensmittelkonzerne und Markenartikel-Hersteller wegen unerlaubter Preisabsprachen verhängt.

Foto: dpa, obe cul lof kno

Die Liste der Unternehmen, gegen die das Bundeskartellamt eine Strafe von insgesamt mehr als 150 Millionen Euro verhängt hat, liest sich wie ein Who is Who der deutschen Süßwarenindustrie - und Handelsszene. Edeka, Rewe, Metro, Kaufland und Aldi - das sind immerhin die Top fünf im deutschen Lebensmittelhandel, wobei Kaufland nur ein Teil der Schwarz-Gruppe ist.

Die Hersteller Haribo und Ritter Sport dürften den meisten Deutschen auch bekannt sein, genauso wie der Tiernahrungsproduzent Fressnapf. Dazu kommen Johnson & Johnson und Dr. Kurt Wolff als Hersteller von Körperpflegeprodukten sowie der Tiernahrungsproduzent Das Futterhaus. Ein wahrlich elitärer Kreis.

Es geht wie immer in solchen Fällen um illegale Preisabsprachen, diesmal bei Kaffee, Schokolade und Süßwaren. Händler und Hersteller hätten zu Lasten der Endverbraucher Vereinbarungen über die Ladenpreise getroffen, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt.

Die Ermittlungsverfahren der Wettbewerbshüter kommen damit nach mehr als fünf Jahren zum Abschluss. Im Januar 2010 hatten 56 Mitarbeiter des Bundeskartellamtes und 62 Polizisten die Zentralen von 15 Unternehmen durchsucht - elf Handelskonzerne und vier Markenhersteller. Mit dabei damals: Metro (Düsseldorf), Rewe (Köln), Edeka (Hamburg), Mars (Viersen), Fressnapf (Krefeld), Lidl und Rossmann, dazu angeblich auch Haribo und Ritter Sport, die das indes nicht bestätigten.

Es geht bei den Verstößen um Preisabsprachen zwischen 2004 und 2007. Einer der Fälle betraf Haribo, das nach Darstellung der Kartellbehörde zwischenzeitlich immer wieder den Discounter Aldi bedrängt haben soll, die Preise nicht zu stark zu senken, weil die anderen großen Handelskonzerne um ihre Margen fürchteten. Bei Händlern, bei denen Haribo auf taube Ohren stieß, sollen Waren nur teilweise oder gar nicht ausgeliefert worden sein.

Auch Bonuskürzungen seien in solchen Fällen als Druckmittel benutzt worden. Andererseits, so macht das Kartellamt deutlich, hätten auch große Einzelhändler - mit Ausnahme von Aldi - Haribo dazu gedrängt, "auf die Einhaltung von Preisuntergrenzen zu achten". "Handelsunternehmen waren keineswegs nur Objekt und Opfer solcher Preispflegemaßnahmen von Haribo", erklärt die Behörde in einem Beispiel.

Ein anderer Fall: Absprachen über Kaffeepreise zwischen dem Röster Melitta und den großen Handelsketten. Ein Nicht-Unterschreiten der von Melitta gewünschten Preisuntergrenze soll der Hersteller mit Sondervergütungen und Werbekostenzuschüssen honoriert haben. Melitta soll die Einhaltung der Absprachen bei regelmäßigen Besuchen in den Handelsfilialen überwacht haben.

Bei Absprachen, die zwischen Handel und Industrie erfolgen, spricht man von einem vertikalen Kartell. In diesem Fall gibt es - anders als beispielsweise bei Preisabsprachen ausschließlich zwischen Händlern - keine Kronzeugen-Regelung. Trotzdem hatte das Kartellamt schon 2010 angekündigt, dass es Unternehmen entgegenkommen wolle, die sich kooperativ zeigen würden. Im Klartext: Wer sich offenbart, kann mit einer niedrigeren Geldbuße rechnen. Insofern blieb beispielsweise Melitta nahezu straffrei.

Die im Dezember des vergangenen Jahres verhängten Bußgelder gegen Haribo, Rewe, Edeka, Aldi Nord und Aldi Süd sind nach Angaben des Kartellamtes rechtskräftig. Auch die Metro hat schon gezahlt. Gegen die übrigen Bußgeldbescheide können die Betroffenen noch Einspruch einlegen. Darüber müsste dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden.

(RP)
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