Neue Kriterien für Pflegebedürftigkeit Pflege künftig auch für psychisch Kranke

Berlin · Eine Pflegereform, die stärker die Bedürfnisse der Alten und Kranken in den Blick nimmt, gilt seit Jahren als überfällig. Nun liegt ein Gutachten vor, wonach Pflegebedürftigkeit völlig neu definiert werden soll. Die Kosten bleiben im Dunkeln.

Die Zahl der Demenz-Kranken in Deutschland steigt täglich um 100 Personen. Die Pflegeversicherung versorgt diese Menschen schlecht. Ein neuer Pflegebegriff soll dafür sorgen, dass künftig körperliche, geistige und psychische Einschränkung in gleichem Maß gewertet werden, wenn es um die Leistungen der Pflegeversicherung geht. Dies fordert der Pflegebeirat der Bundesregierung in einem noch unveröffentlichten Gutachten, das unserer Zeitung vorliegt.

Schon seit Jahren sind sich Politiker und Fachleute einig, dass die heutige Definition von Pflegebedürftigkeit, die sich nach den körperlichen Einschränkungen richtet, unzureichend ist. Die Experten raten zu einer Kehrtwende: Bei der Einstufung zur Pflegeversicherung soll nicht mehr gefragt werden, was die Menschen nicht können, sondern wie groß ihr Grad an Selbstständigkeit ist. Mit diesem Ergebnis soll der "Pflegegrad", so der neue Begriff, zwischen eins und fünf festgelegt werden.

Für den neuen Pflegebegriff soll auch das Begutachtungssystem umgestellt werden. Legte der Medizinische Dienst bislang fest, ob jemand für die Körperpflege und die Arbeit im Haushalt Hilfe benötigt, sollen neben der Selbstversorgung auch die geistigen und sozialen Fähigkeiten der Menschen eingeschätzt werden (siehe Grafik). Mit diesen neuen Kriterien soll die Betreuung neben der ambulanten und der stationären Pflege "eine gleichwertige und regelhaft dritte Säule der Leistungen der Pflegeversicherung" werden, heißt es im Gutachten. Profitieren würden davon vor allem die Demenz-Kranken, die derzeit als unterversorgt gelten. Das Gutachten listet eine Reihe von Hilfen auf, die der psychosozialen Unterstützung dienen sollen und bislang weit Weg vom Katalog der Pflegeversicherung waren. Dazu zählen beispielsweise Hilfen im Alltagsleben, für Aktivitäten und für soziale Kontakte. Die neue Einteilung würde zugleich die Leistungen für Menschen mit nur körperlichen Einschränkungen begrenzen. Damit niemand schlechter gestellt wird, der heute schon ein Pflegefall ist, sind Übergangsregelungen geplant.

Im Gespräch ist zudem, für Angehörige einen "Entlastungsbetrag" einzuführen. Das heißt, den pflegenden Angehörigen würde eine bestimmte Summe zur Verfügung stehen, mit der sie sich im Alltag Entlastung verschaffen könnten, indem sie Dienstleistungen von außen einkaufen. Der Vorrang der ambulant-häuslichen Versorgung vor der Pflege im Heim, die deutlich teurer ist, soll auch bei einer Reform des Pflegebegriffs erhalten bleiben.

Eine solche Systemumstellung wird seit Jahren diskutiert, konnte aber weder in dieser noch in der vergangenen Wahlperiode umgesetzt werden. Damit die Demenz-Kranken nicht noch länger Leidtragende der Unfähigkeit zur politischen Einigung sind, hat Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zum 1. Januar dieses Jahres Verbesserungen eingeführt. Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung, die von Angehörigen zu Hause betreut werden und in keiner Pflegestufe sind, erhalten nun bis zu 320 Euro monatlich, zuvor waren es nur 100 Euro. Werden sie von einem Pflegedienst betreut, können sie bis zu 425 Euro erhalten. Auch in den Pflegestufen 1 und 2 wurden die Sätze erhöht. Im Gegenzug musst der Beitragssatz zur Pflegeversicherung Anfang des Jahres um 0,1 Prozentpunkt auf 2,05 Prozent (Kinderlose: 2,3) steigen.

Die Leistungen, die sich aus dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ergeben, würden den Beitragssatz abermals wachsen lassen. Noch ist das Ausmaß der Kosten offen. Experten sprechen von 0,2 bis vier Milliarden Euro, die eine solche Reform pro Jahr kosten wird. Bei einer Größenordnung von vier Milliarden Euro müsste der Beitragssatz um 0,4 Prozentpunkte steigen.

(qua)
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