Neu-Aufstellung der Kammerorganisation Peter Altmaier gibt dem DIHK einen weiten Spielraum für politische Äußerungen

Mit einem Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zur Reform des DIHK, der Dachorganisation der 79 Industrie- und Handelskammern, kommt voraussichtlich am 20. Januar ins Kabinett. Altmaier will den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) so schnell wie möglich wieder sprechfähig machen.

 Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).

Foto: dpa/Michele Tantussi

Der von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) vorgelegte Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) als Stimme der gewerblichen deutschen Wirtschaft soll möglichst bereits am 20. Januar vom Bundeskabinett gebilligt und danach zügig auch vom Bundestag verabschiedet werden. Das erfuhr unsere Redaktion aus Koalitionskreisen. Altmaier sichert mit dem Gesetz die Zukunft des DIHK als Dachorganisation der 79 Industrie- und Handelskammern, die nach einem Gerichtsurteil gefährdet ist.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte nach einem jahrelangen Streit den Austritt der IHK Nord Westfalen aus dem DIHK angeordnet. Grund seien Äußerungen des Dachverbandes außerhalb seines Kompetenzbereichs zu allgemeinen politischen Themen sowie einseitig zu Fragen der Umwelt- und Klimapolitik. Geklagt hatte ein Unternehmer aus Münster, der selbst Pflichtmitglied der IHK ist und seine Meinung durch den DIHK nicht vertreten sah. In den IHK-Bezirken München, Stuttgart, Köln, Bielefeld und Kassel haben fünf weitere Unternehmer Eilverfahren angestrengt, um diese IHKn zum Austritt aus dem DIHK zu zwingen.

Um eine Austrittswelle zu verhindern, hatte Altmaier im Dezember einen Gesetzentwurf vorgelegt. Vorgesehen ist darin die Neuordnung der Struktur der Kammervertretung auf Bundesebene. Konkret soll eine Deutsche Industrie- und Handelskammer errichtet werden. Der DIHK e.V. wird umgewandelt in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Bundeskammer soll künftig der Rechtsaufsicht des Bundeswirtschaftsministeriums unterliegen. Das Ministerium kann dan überprüfen, ob sich der DIHK im Rahmen seiner Kompetenzen bewegt. Die gesetzliche Mitgliedschaft aller Industrie- und Handelskammern in der Bundeskammer ist vorgesehen.

Der Wirtschaftsminister will dem DIHK künftig mehr Spielraum für wirtschaftspolitische Äußerungen geben, um ihn weniger angreifbar zu machen. So soll sich der DIHK künftig zu allen Themen äußern dürfen, die mit den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen zu tun haben – dies dürfte fast jedes wirtschaftspolitische Thema legitimieren. Das Urteil zeige, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form den Anforderungen an eine zeitgemäße Gesamtinteressenvertretung der gewerblichen Wirtschaft nicht mehr gerecht werde, heißt es in der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP.

„Der Gesetzgeber muss daher die IHKs und den DIHK darauf verpflichten, auch die gesellschaftliche Verantwortung der Wirtschaft zu beachten. Dazu zählt, die Auswirkungen wirtschaftlichen Handelns auf die Gesellschaft in die Vertretung des Gesamtinteresses einzubeziehen. Denn durch die Berücksichtigung von Themen wie Klimaschutz, Menschenrechte und aller Nachhaltigkeitsziele (SDGs) wird die Gemeinwohlorientierung der IHK-Organisation betont.“

„Gerade kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland brauchen den DIHK als starke Stimme in Berlin. Die Umwandlung in eine bundesweite Kammer macht daher nur Sinn, wenn die politische Unabhängigkeit vom Wirtschaftsministerium gewährleistet ist“, warnte allerdings der FDP-Politiker Reinhard Houben. Eine zu starke Einmischung des Wirtschaftsministeriums bei DIHK-Äußerungen sei nicht wünschenswert.

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